Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und gleichzeitig ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, haben einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, so auch die Studierenden der THU. Grund dafür ist die Verabschiedung des Gesetzes zur einmaligen Zahlung einer Energiepreispauschale (kurz EPPSG). Mit der finanziellen Unterstützung sollen Studierende in Deutschland entlastet werden, für die die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel häufig eine besondere Belastung darstellen. Ab dem 15. März 2023 können die Anträge eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die EPPSG beantragen zu können?
- Sie müssen am 1. Dezember 2022 an der THU eingeschrieben gewesen sein.
- Sie müssen am 1. Dezember 2022 Ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
- Sie müssen einen Antrag auf Zahlung stellen.
- Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie eine „BundID“ besitzen.
So stellen Sie den Antrag
Starten Sie Ihren Antrag, indem Sie die Seite www.einmalzahlung200.de aufrufen.
Für das weitere Vorgehen beim Antrag spielt es eine Rolle, ob Sie bereits eine „BundID“ besitzen und ob Sie aktuell noch an der Hochschule eingeschrieben sind.
Antrag stellen mit BundID
Sollten Sie bereits eine „BundID“ besitzen, können Sie diese zur Anmeldung für den Antrag nutzen. Zusätzlich benötigen Sie lediglich noch einen Zugangscode, der Ihnen ab dem 15. März unter folgendem Link zur Verfügung gestellt wird: www.thu.de/einmalzahlung200-zugangscode
Den Zugangscode können Sie nur mit VPN Verbindung abrufen
Antrag stellen ohne BundID
Dies kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen:- Registrierung per Eingabe Ihrer persönlichen Daten. In diesem Fall benötigen Sie später bei der Antragstellung neben dem Zugangscode zusätzlich eine PIN, die Sie bei der THU beantragen können.
- Registrierung per Online-Ausweis (möglich mit Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte) oder Elster-Zertifikat. Bei Fragen zur Registrierung per Online-Ausweis oder Elster-Zertifikat wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Bundes unter +49 800 2623 003
Nachdem Sie sich eine „BundID“ generiert haben, können Sie sich mit dieser für das Antragsverfahren auf www.einmalzahlung200.de anmelden. Zugangscode sowie PIN können ab dem 15. März unter www.thu.de/einmalzahlung200-zugangscode abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abrufen von Zugangscode und PIN eine VPN Verbindung benötigen.
Antrag als ehemalige Studierende stellen
- Sollten Sie Ihr Studium zwischenzeitig beendet und keinen Zugriff mehr auf Ihren THU-Hochschulaccount haben, schicken wir Ihnen ab 15. März postalisch Ihren Zugangscode an die bei uns hinterlegte Adresse zu.
- Wenn Sie bereits eine „BundID“ besitzen, können Sie mit diesem Zugangscode den Antrag stellen.
- Wenn Sie noch keine „BundID“ besitzen, müssen Sie sich diese zunächst mit Ihrem Online-Ausweis oder Ihrem Elster-Zertifikat generieren. Hinweise dazu gibt es auf der Seite www.einmalzahlung200.de, Fragen beantwortet die bundesweite Hotline unter +49 800 2623 003.
- Mit Ihrer „BundID“ und dem Zugangscode, den Sie von uns erhalten haben, können Sie den Antrag auf der Seite www.einmalzahlung200.de stellen.
- Steht Ihnen keine elektronische ID zur Verfügung und können Sie diese auch nicht einrichten, legen Sie sich bitte ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort sowie einer gültigen E-Mailadresse an und melden Sie sich zu den auf unserer Homepage angegebenen Öffnungszeiten im SSC. Sie erhalten dann von uns zusätzlich zu Ihrem Zugangscode eine PIN.
Weitere Informationen
- Für Fragen rund um die Themen „BundID“, Online-Ausweis, Elster-Zertifikat oder Antragstellung auf www.einmalzahlung200.de wurde eine kostenlose bundesweite Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 800 2623 003.
- Auf dieser Seite können Sie den Antrag stellen und bekommen viele nützliche Tipps: www.einmalzahlung200.de .
- Bei Fragen zu Ihrem Zugangscode wenden Sie sich an ssc@thu.de .