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Auslandserfahrung wird bei der späteren Jobsuche immer wichtiger: Die Hochschule Ulm ermöglicht daher all ihren Studierenden, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Auf dem Bild: Ein Student geniesst den Ausblick über die Stadt.

Wege ins Ausland

Reisen und Lernen


​Sie würden gerne einen Teil Ihres Studiums im Ausland verbringen? Ob Studium, Praktikum oder Abschlussarbeit im Ausland – von internationalen Erfahrungen profitieren Sie in jedem Fall sowohl fachlich als auch persönlich: Sie erhöhen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, können Ihren eigenen Horizont erweitern, fremde Kulturen kennenlernen und Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern. Das International Office (IO) unterstützt Sie gerne auf Ihrem Weg ins Ausland und informiert Sie über Austausch- und Stipendienprogramme.

Auf unserer Intranet-Seite finden Studierende der Technischen Hochschule Ulm (THU) viele weitere Informationen, wie z.B. Erfahrungsberichte, Vorlagen und Formulare.

Weitere Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt finden Sie auch beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Der DAAD bietet auf der Seite "studieren weltweit" eine Diskussionsplattform auf der Studierende über ihre persönlichen Erfahrungen ihres Auslandsaufenthaltes (Studium, Praktikum und Sprachkurse) berichten und viele Tipps und Informationen weitergeben. Hier finden sich z.B. Informationen zur Vorbereitung, Finanzierung, Wohnungssuche und vielen anderen Themen rund um einen Auslandsaufenthalt.

Vorbereitung

Ein Auslandsaufenthalt bedarf einer Reihe von Vorbereitungen, doch wo fängt man an? Zunächst sollten Sie sich über einige grundlegende Dinge Gedanken machen:

  • Welches Land kommt für mich in Frage? Welche Sprache spreche ich gut genug für einen Auslandsaufenthalt? Hierfür sollten Sie sich frühzeitig um die Erweiterung und Vertiefung Ihrer Sprachkenntnisse bemühen.
  • Wie lange soll der Auslandsaufenthalt dauern? Was möchte ich im Ausland machen? Ein Praktikum absolvieren, ein oder mehrere Semester studieren, meine Abschlussarbeit anfertigen?
  • Welche Partnerhochschulen hat die THU und welche davon kommen für meinen Studiengang in Frage? Über die Partnerhochschulen können teilweise sowohl Studienaufenthalte als auch Praktikumsplätze und Abschlussarbeiten angeboten werden.
  • Welche Austausch- und Förderprogramme werden angeboten? Informieren Sie sich mindestens 1,5 Jahre vor Beginn Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes über Austauschprogramme, Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien. Ebenso sollten Sie eine finanzielle Eigenbeteiligung einplanen, da Stipendien in den meisten Fällen nur Teilstipendien oder Zuschüsse sind.


Das Buddy-Programm der THU

Das Buddy-Programm ist eine Initiative des International Office. Wir haben hierzu die wichtigsten Informationen im Intranet zusammengefasst.

Ein Buddy (engl. Kumpel) ist ein/e Studierende/r, der/die sich um einen oder mehrere unserer internationalen Studierenden kümmert. Allein in einem fremden Land kann es sehr schwer sein sich zurecht zu finden, weshalb wir gerne jedem/-er internationalen Studierenden einen Buddy der THU zur Seite stellen würden. Im Vordergrund steht hierbei die verbesserte Integration unserer internationalen Austauschstudierenden.

Auslandssemester

Die THU unterhält derzeit Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen in 34 Ländern auf allen fünf Kontinenten. Als Studierender der THU haben Sie die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer der Partnerhochschulen zu studieren. Welche Austauschprogramme in welchen Ländern möglich sind, erfahren Sie ganz bequem über die Suche in unserer Weltkarte. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich alle Partnerhochschulen in der Übersicht anzeigen zu lassen oder nach bestimmten Ländern zu filtern. So finden Sie schnell und einfach die für Sie in Frage kommenden Austauschmöglichkeiten. Die notwendigen Schritte für die Bewerbung an einer ausländischen Hochschule finden Sie in unserer Bewerbungsanleitung im Intranet. Zu Beginn eines jeden Semesters führt das IO eine Informationsveranstaltung durch, zu der auch ehemalige "Outgoings" eingeladen werden, die von ihren Erfahrungen im Ausland berichten.

Erfahrungsberichte finden Sie auf der Intranet-Seite des IOs. Hier stellen wir auch zu jeder Partnerhochschule ein Infoblatt zur Verfügung, welches alle wichtigen Informationen aus den Erfahrungsberichten der Studierenden zusammenfasst. Darüber hinaus sind auch alle weiteren Infoblätter des IOs hier abgelegt.

Als sogenannter Free Mover können Sie sich auch auf eigene Faust an einer Nicht-Partnerhochschule bewerben. In der Regel müssen Sie dann die Studiengebühren, die je nach Land und Hochschule bis zu 10.000 Euro pro Semester betragen können, selbst bezahlen. Nachdem Sie sich für eine Hochschule entschieden und sich dort beworben haben, können Sie versuchen, verschiedene Fördermöglichkeiten wie beispielsweise die des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD), zu nutzen. Als BAföG-Empfänger erhalten Sie einen Zuschuss zu den Studiengebühren, wenn Sie als Free Mover ins Ausland gehen.

Auslandspraktikum oder Abschlussarbeit

Durch die wachsende Globalisierung und Internationalisierung der Unternehmen sind Studierende mit Auslandserfahrung gefragt wie noch nie. Ein Auslandspraktikum oder eine Abschlussarbeit ist daher eine gute Gelegenheit, neben der Sprache und der Kultur eines Landes auch dessen Arbeitswelt kennen zu lernen und weltweit Berufserfahrung zu sammeln. Das International Office (IO) sowie die Praktikantenämter der jeweiligen Studiengänge sind hierbei eine wichtige Anlaufstelle. Dort erhalten Sie Kontakte zu ausländischen Unternehmen sowie zu Firmen in Deutschland, die Niederlassungen im Ausland besitzen. Ebenso sind die Praktikantenämter für die Anerkennung des praktischen Studiensemesters im Ausland zuständig und informieren Sie über die Kriterien, die das Praktikum erfüllen muss, um als Pflichtpraktikum anerkannt zu werden. Ein Praktikum kann in vielen Fällen auch in einem Labor einer Partnerhochschule durchgeführt werden. Dies bietet den Vorteil, dass Studierende neben der Unterstützung durch die Partnerhochschule bei der Suche nach einer Unterkunft, auch andere Studierende kennenlernen und oft auch an einem Sprachkurs teilnehmen können. Auch Abschlussarbeiten können an den Partnerhochschulen angefertigt werden.

Das IO berät und unterstützt Sie gerne individuell bei der Stellensuche, der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen und der Finanzierung Ihres Aufenthaltes. Zudem erhalten Sie hilfreiche Tipps zur Planung und Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes. Zu Beginn jedes Semesters bieten wir Interessierten eine Informationsveranstaltung zum Thema „Praktikum und Abschlussarbeit im Ausland“ an.

Im Vorfeld sollten Sie bedenken, dass die Suche nach einem Praktikumsplatz mit viel Eigeninitiative verbunden ist und sehr zeitaufwendig sein kann. Beginnen Sie daher frühzeitig, (ca. 1 Jahr vor Ausreise) mit dem Sammeln von Firmenadressen, der Vorbereitung Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Planung der Finanzierung.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt zudem die Broschüre "Praktikum im Ausland (PDF)" zur Verfügung, die viele wichtige Informationen beinhaltet.

Partnerhochschulen

Die Technische Hochschule Ulm unterhält Partnerschaften mit zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich alle Partnerhochschulen in der Übersicht anzeigen zu lassen oder nach bestimmten Ländern zu filtern. Wählen Sie ein Land oder direkt eine Hochschule aus. Die Informationen sind in die beiden Kategorien Institution und Beziehungen pro Hochschule unterteilt. Auf der Seite Institution finden Sie generelle Informationen zu der Hochschule wie z. B. die Webseite, Fact Sheets und Bewerbungsformulare. Die Seite Beziehungen enthält Informationen zu den Semesterzeiten, Bewerbungsterminen, zur Anzahl der verfügbaren Plätze und zu den möglichen Aufenthaltsarten an der jeweiligen Hochschule.

Partnerhochschulen der Technischen Hochschule Ulm

Stipendien und finanzielle Unterstützungen

Sie fragen sich, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt finanzieren sollen?

Zur Förderung der Mobilität von Studierenden gibt es einige finanzielle Unterstützungsangebote. Finanzielle Förderungen bieten das International Office als auch eine Reihe von Organisationen wie z. B.

  • der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)
  • die Europäische Union (ERASMUS+)
  • die Baden-Württemberg Stiftung
  • die Fulbright Kommission
  • die Engagement Global gGmbH (ASA-Programm)
  • der deutsche Staat (Auslands-BAföG)
  • das Bundesverwaltungsamt (Bildungskredit)


Eine Auflistung der Stipendien sowie Informationen zu Voraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie auf unserer Intranet-Seite.


Bei Fragen zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthalts hilft Ihnen das International Office gerne weiter.

 

ERASMUS+

Sie interessieren sich für einen Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+-Förderung? Auf unseren Intranet-Seiten finden Sie alle Details und benötigten Informationen:


Über ERASMUS+

ERASMUS+ ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 35 Jahren u.a. die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden in Europa. ERASMUS steht für EuRopean community Action Scheme for the Mobility of University Students.

Am 1.1.2021 ist eine neue 7-jährige Programmgeneration von ERASMUS+ gestartet. Bis 2027 steht dem ERASMUS+-Programm ein Gesamtbudget von ca. 26. Mrd. Euro zur Verfügung - dies ist deutlich mehr als in der vorangegangenen Programmgeneration. Die neue ERASMUS+-Programmgeneration stellt dabei folgende Themen in den Fokus:

  • Inklusion & Diversität
  • Digitalisierung
  • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
  • Internationale Dimension

ERASMUS+ fördert Studienaufenthalte und Auslandspraktika in insgesamt 33 ERASMUS+-Programmländer:
Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten sind dies Island, Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Großbritannien ist seit dem Brexit kein Programmland mehr.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den Programmländern von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramm ERASMUS+ werden folgende Mobilitätsprogramme in jeder Studienphase gefördert:

  1. Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  2. Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  3. Dozentenmobilität (STA)
  4. Personalmobilität (STT)

Der DAAD stellt unter folgenden Links Erklärvideos zu den verschiedenen Mobilitätsformaten zur Verfügung:


FÖRDERMÖGLICHKEITEN

1. Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem Programmland im europäischen Ausland zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen Sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von den dortigen Lehr- und Lernmethoden.

  • mit ERASMUS+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren
  • je Studienphase können Aufenthalte von min. 2 bis max. 12 Monaten gefördert werden
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mail für je 6 Monate)
  • die Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS+-Programm sind in der ERASMUS+-Studentencharta geregelt.

Vorteile

  • ziellandabhängige finanzielle Mobilitätszuschüsse für Ihren Studienaufenthalt im Ausland
  • Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • bei Bedarf ein durch ERASMUS+ geförderter Online-Sprachkurs im Rahmen des Online Language Support
  • bei Bedarf Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
  • akademische Anerkennung von Studienleistungen (muss im Vorfeld mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden geklärt werden)

Voraussetzungen

  • Sie sind voll an der THU immatrikuliert und haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Sie haben Ihr zweites Studiensemester bereits abgeschlossen
  • die von Ihnen ausgewählte Partnerhochschule hat mit der THU eine ERASMUS+-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen
  • Heimat- und Partnerhochschule besitzen eine gültige ERASMUS+-Universitätscharta (ECHE)
  • die fachlichen Bewerbungsvoraussetzungen Ihrer Fakultät müssen erfüllt sein
  • die fremdsprachlichen Voraussetzungen der Partnerhochschule müssen erfüllt sein

Auswahlkriterien

  • fachliche Voraussetzungen
  • ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache
  • Motivation: frühzeitiges Interesse, Form der Bewerbung, Eindruck im Gespräch, Zuverlässigkeit
  • formale Voraussetzungen wie vollständige Bewerbungsunterlagen, fristgerechte Einreichung, usw.
  • falls fachliche, sprachliche oder formale Voraussetzungen fehlen, wird die Bewerbung abgelehnt.

Monatliche Förderraten

Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und orientieren sich an den Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Zielländern. Für das Projekt 2022 gelten europaweit folgende Förderhöhen für die drei Ländergruppen:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Eur.): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Eur.): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Eur.): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Inklusion und Diversität sind ein wichtiger Bestandteil der neuen ERASMUS+-Programmgeneration. Es besteht daher die Möglichkeit, eine finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Studierende mit Kind, Erstakademiker*innen, erwerbstätige Studierende) über Aufstockungsbeträge (Top-Ups) und oder ggf. Realkostenförderung zu beantragen.


2. Auslandspraktikum für Studierende (SMP)

ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende in Unternehmen oder Organisationen im europäischen und außereuropäischen Ausland. Für die ERASMUS+ Förderung für Aufenthalte außerhalb der EU/Erasmus-Programmländer steht KOOR - Erasmus Services BW allerdings nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem "First-Come-First Serve-Prinzip". Während des Praktikums können die teilnehmenden Studierenden Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und darüber hinaus Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erwerben und vertiefen.

Gefördert werden Pflichtpraktika, freiwillige Praktika, Graduiertenpraktika oder auch der praktische Teil einer Abschlussarbeit mit einer jeweiligen Dauer von 2 bis 12 Monaten.

Vorteile:

  • gesicherte Praktikumstätigkeiten durch EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je eine Kontaktperson an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • bei Bedarf Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen

Voraussetzungen:

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten


ERASMUS+-Praktika werden zentral über das baden-württembergische Konsortium KOOR-ERASMUS Services BW an der HKA Karlsruhe gefördert. Die Höhe der ERASMUS+-Förderung wird von der KOOR für die jeweiligen Projektjahre festgelegt und können auf der Website der KOOR - Erasmus Services BW eingesehen bzw. angefragt werden.

Die Bewerbungen für das ERASMUS+-Auslandspraktikum erfolgt ebenfalls über die Koordinierungsstelle KOOR-ERASMUS Services BW. Der Bewerbungstermin ist spätestens 1 Monat (31 Tage) vor Praktikumsbeginn.


3. Dozentenmobilität (STA)

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das dortige Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Vorteile

  • ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandaufenthalt
  • Erstattung von Fahrtkosten gemäß EU Distance Calculator

förderfähiger Personenkreis

  • Professoren/Professorinnen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktorierende, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

Dauer der Förderung

  • Lehraufenthalte von min. 2 Tage bis max. 60 Tage
  • Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche hinaus, wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet
  • wird die Lehrtätigkeit mit einer Fort- und Weiterbildung kombiniert, so reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche
  • für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat

Höhe der Förderung

Die finanzielle Förderrate für ERASMUS+-Mobilitäten zu Lehrzwecken oder Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:

  • Gruppe 1 (Tagessatz 180 €): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (Tagessatz 160 €): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • Gruppe 3 (Tagessatz 140 €): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Die Teilnehmenden erhalten eine Fahrkostenpauschale gemäß den Förderraten des DAAD.


4. Personalmobilität (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen möglich.

Vorteile

  • ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandaufenthalt
    Erstattung von Fahrtkosten gemäß EU Distance Calculator

förderfähiger Personenkreis

  • Hochschulpersonal aus allen Bereichen

förderfähige Aktivitätsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Dauer der Förderung

  • Aufenthalte von min. 2 bis max. 60 Tage

Höhe der Förderung

Die finanzielle Förderrate für ERASMUS+-Mobiliäten zu Lehrzwecken oder Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen:

  • Gruppe 1 (Tagessatz 180 €): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (Tagessatz 160 €): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • Gruppe 3 (Tagessatz 140 €): Kroatien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Die Teilnehmenden erhalten eine Fahrkostenpauschale gemäß den Förderraten des DAAD.


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Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Informationen und Beratung zu den ERASMUS+-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim


Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Tel:  +49 (0)228 882-8877
Fax: +49 (0)228 882 555

Email: erasmus@daad.de

Homepage: www.eu.daad.de




Kontakt

International Office
Raum E 03a | Prittwitzstraße 10 | 89075 Ulm
Fon +49 (0)731 96537-751
aaa@thu.de


Leitung
Stephanie Wagner
Raum E 03b | Prittwitzstraße 10 | 89075 Ulm
Fon +49 (0)731 96537-644
Stephanie.Wagner@thu.de

Beratung für Outgoing-Studierende:
Terminvereinbarung über Moodle
(Hochschulweites Angebot - Akademisches Auslandsamt - "Terminvereinbarung AAA" - Kurs-Schlüssel: AAA)


Coordinator for International Exchange Students
Anita Everett
Fon +49 (0)731 96537-397
Anita.Everett@thu.de
Terminvereinbarung per E-Mail


Beratung Praktika und Abschlussarbeiten im Ausland, Stipendienprogramme und Buddy-Programm
Jeanette Kolb
Fon +49 (0)731 96537-484
Jeanette.kolb@thu.de
Terminvereinbarung per E-Mail


Koordinatorin des ERASMUS+-Programmes
Stefanie Dennis
Fon +49 (0)731 96537-698
Stefanie.Dennis@thu.de
Terminvereinbarung per E-Mail


Coordinator for International Degree Seeking Students

Christine Blersch

Christine.Blersch@thu.de

Terminvereinbarung per E-Mail


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