| Die Technische Hochschule Ulm hat als staatlich anerkannte Hochschule für Angewandte Wissenschaften und Körperschaft des öffentlichen Rechts den Status der Gemeinnützigkeit inne. Sie ist daher ermächtigt Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Stiftungen auszustellen. Diese Spenden und Stiftungen können mit oder ohne Zweckbindung direkt auf das Konto der THU eingezahlt werden oder über Fördervereinbarungen erfolgen.
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Wir danken unseren Förderinnen und Förderern im Raumsponsoring
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| "Die Tries GmbH & Co. KG fördert mit der Unterstützung dieses Raums an der THU die praxisorientierte Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte. Als mittelständisches innovatives Unternehmen mit Sitz in Ehingen sehen wir es als unsere Verantwortung, Bildung und Innovation nachhaltig zu unterstützen. Mit diesem Engagement möchten wir einen Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie leisten." [Manfred Tries, Geschäftsführer Tries Hydraulik-Elemente, Ehrensenator der THU]
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Hinweise zu Spenden und Sponsorings
Folgende
Begriffe unterscheidet der Gesetzgeber gemäß AnO Sponsoring [GABl2019-4-126]:
Spenden
sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen ohne Gegenleistung. Sie können vom Spender mit einer
inhaltlichen Zweckbestimmung versehen werden. Einflüsse des Spenders auf die Aufgabenerledigung bzw. ein
entsprechender Eindruck sind zwingend zu vermeiden. Spendenannahmen bedürfen der
vorherigen Zustimmung der Hochschulleitung.
Spendenbescheinigungen dürfen von der THU nach den
Maßgaben des §10b EStG für
steuerbegünstigte Zwecke ausgestellt
werden (d.h. insbesondere nicht für Verpflegungsleistungen).
Sponsoring
ist eine Zuwendung von Geld-, Sach-
oder Dienstleistungen, die neben dem Motiv zur Förderung der öffentlichen
Einrichtung auch andere Interessen verfolgt. Dem Sponsor kommt es bspw. darauf
an, sich in der Öffentlichkeit über das gesponserte „Produkt“ zu „profilieren“
(z.B. Werbung, positive Außendarstellung). Bei Sponsoring sind Leistung
und Gegenleistung vertraglich
festzuschreiben (siehe AnO Sponsoring GABl2019-4-126). Sponsoringleistungen
können aktiv (z.B. Werbung für den Sponsor) aber auch passiv (z.B. Duldung
einer positiven Außendarstellung) sein.
Für Sponsoring-Maßnahmen dürfen keine
Zuwendungsbestätigungen gemäß
§10b EStG ausgestellt werden.
Sponsoring
und Spenden sind
im zweijährigen Bericht an den Landtag zu melden und werden im Rahmen des
Berichts durch das Land veröffentlicht. Die Meldung kann auf Wunsch des
Zuwendenden anonymisiert werden und erfolgt zentral durch die Finanzabteilung.
Transparenzkodex
der THU
- Wir wahren das Ansehen und die Unabhängigkeit der Technischen Hochschule Ulm als öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtung.
- Wir achten die Freiheit von Wissenschaft und Forschung.
- Wir gewährleisten die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen.
- Wir begegnen unseren Fördernden mit Anerkennung und Wertschätzung und streben eine dauerhafte und vertrauensvolle Beziehung an.
- Wir informieren unsere Fördernden über den Fortgang der von ihnen unterstützten Projekte.
- Wir gewährleisten und überprüfen den sachgemäßen Einsatz der uns anvertrauten Mittel.
- Wir legen die Verwendung von gespendeten oder gestifteten Mitteln transparent dar.
- Wir stellen uns gegen Korruption.
- Wir geben Daten und Informationen nicht ohne das Einverständnis der Beteiligten an Dritte weiter.
- Wir achten geistiges Eigentum und die Rechte daran.
Raum- und Eventsponsoring
Ihre Zielgruppen im Recruiting sind Studierende, deren Eltern und die breitere Öffentlichkeit? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit bei unseren repräsentativen Events und langfristig in den Räumlichkeiten und Lernbereichen der Hochschule Gesicht zu zeigen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen sich rechtzeitig für einen bestimmten Raum, ein Labor Ihrer Fachrichtung oder einen gut besuchten Lernbereich vormerken.
Weitere Informationen zum Raumsponsoring erhalten Sie in dieser Broschüre und vom Referententeam des Rektorats unter rektorat@thu.de. Zu Eventsponsorings wenden Sie sich bitte an das Team Kommunikation unter event@thu.de.
Stifterpreise
Zu den Stifterpreisen steht Ihnen das Rektoratsteam unter rektorat@thu.de als Kontakt zur Verfügung.
Deutschland-Stipendien
Setzen Sie ein Zeichen für soziale Verantwortung. Innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens können Sie bestimmen, aus welcher Fachrichtung oder Studiengang die Begünstigten stammen sollen. Weitere Informationen >>
Sie knüpfen Kontakte zu den Spitzenkräften von morgen und binden sie bereits während des Studiums an Ihr Unternehmen.
- Neben der finanziellen Förderung können Sie ideelle Angebote (z. B. Praktika oder Studienprojekte) machen und so Interesse für Ihr Unternehmen wecken.
- Sie werden von der Technischen Hochschule Ulm öffentlich gewürdigt.
- Sie profitieren durch Imagegewinn und Außenwirkung.
- Im Rahmen der Urkunden-Übergabefeier können Sie die Stipendiatinnen und Stipendiaten persönlich kennen lernen.
- Sie fördern die Region und sorgen für eine weitere Netzwerkbildung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
- Die Förderung kann als Spende steuerlich geltend gemacht werden.
Weitere Informationen zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Technischen Hochschule Ulm erhalten Sie unter prorektorat-lehre@thu.de oder in der Satzung der THU.
Stiftungsprofessuren
An
der THU gibt es derzeit eine aktuelle Stiftungsprofessur. Gemeinsam
mit der IHK Ulm und den Stiftern wurde im Jahr 2024 eine
fünfjährige Professur mit dem Titel „Künstliche Intelligenz in der Produktion“
erfolgreich eingerichtet und mit Professor Dr. Michel Börner besetzt. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Bei
weiteren Fragen zum Thema Stiftungsprofessuren wenden Sie sich bitte an den
Rektor unter rektor@thu.de.
Sachspenden
und Lehrsätze
Die
THU ist befähigt, Spenden sachlicher und finanzieller Art anzunehmen und die
Spenden zu bescheinigen. Hätten Sie Interesse, die Ausstattung der Technischen
Hochschule Ulm zu unterstützen? Dann wenden Sie sich bitte an das Referententeam des
Rektorats unter rektorat@thu.de.