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Digital Media Abschlussarbeit

Allgemeines zur Abschlussarbeit im Studiengang Digital Media

​Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung, die im 7. Semester zu erbringen ist. Die Abschlussarbeit wird durch eine(n) Professor(in) der Hochschule Ulm betreut und beurteilt (Notengebung).

​Allgemeines

Das Thema der Abschlussarbeit sollte die drei Säulen der multimedialen Informationsgestaltung und -verarbeitung umfassen: Inhalt, Technik und Gestaltung. Die drei Bereiche dürfen unterschiedlich gewichtet sein.   

Das Ergebnis der Abschlussarbeit muss in digitaler Form auf einer CD-ROM oder DVD abgegeben werden. Zur Dokumentation der Abschlussarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung (Umfang 30 bis 50 Seiten plus Anhang) anzufertigen, die, ebenso wie die CD-ROM oder DVD, bei dem / der betreuenden Professor / in verbleibt.

Das Deckblatt der schriftlichen Ausarbeitung muss folgende Angaben enthalten:

  • Hochschule Ulm Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Studiengang Digital Media

  • Abschlussarbeit zur Erlangung des akademischen Grades "Bachelor of Arts"

  • Titel der Arbeit

  • Bearbeiter / in

  • Wohnort

  • Matrikelnummer

  • Fachliche/r Betreuer/in und Erstgutachter/in

  • Zweitgutachter/in

  • Wintersemester bzw. Sommersemester 20xx

  • Abgabetermin

Zum Download der notwendigen Formulare für Ihre Abschlussarbeit.

Anmeldung

Die Studierenden müssen im 6. Semester in Absprache mit der / dem betreuenden Professor / in das Thema der Abschlussarbeit mit dem Formular "Anmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten)" dem Fakultätssekretariat melden. Für eine problemlose Abwicklung der Anmeldung sollten die folgenden Termine eingehalten werden: 30. Januar für eine Arbeit im Sommersemester und 15. Juli für eine Arbeit im Wintersemester.

Abgabe und Präsentation

Die Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung und der technischen Realisierung (CD-ROM und / oder DVD) erfolgt fristgerecht zu den auf dem Anmeldeformular angegebenen Terminen entweder bei der Betreuungsperson (Professor/-in), beim Fakultätssekretariat, beim Studierenden-Service-Center (SSC) oder, als Alternative zum Fakultätssekretariat, bei Jochen Herrmann am Standort Abert-Einstein-Allee zusammen mit dem Formular "Abgabe von Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten)". Eine Abgabe auf USB-Stick ist nicht zulässig. Der Termin der Präsentation ist dem Prüfungsplan zu entnehmen.

Verlängerung

Bei Vorliegen besonderer Gründe, die der / die Studierende nicht zu verantworten hat, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine Fristverlängerung bis zu einem Monat gewähren. Hierzu ist die Stellungnahme des betreuenden Dozenten/Professors bzw. der betreuenden Dozentin/Professorin vorzulegen.

Erklärung

Die Abschlussarbeit muss folgende Erklärung enthalten: "Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt habe. Weiterhin erkläre ich, dass die Arbeit nicht anderweitig veröffentlicht oder in einem anderen Fach als Prüfungsleistung vorgelegt wurde. Der betreuende Dozent / Die betreuende Dozentin / Die betreuenden Dozenten sind: NN."

Zulassung

Sonderregelungen bei externen Abschlussarbeiten

Bei Abschlussarbeiten, die in einer Firma oder einer anderen Einrichtung außerhalb der Hochschule Ulm bearbeitet werden, muss die betreuende Stelle eine schriftliche Aufgabenstellung (etwa 1 DIN A4-Seite) vorlegen, in der folgende Punkte festgelegt sein müssen:

  • Problemstellung (das Problem muss nach Art und Umfang den Anforderungen an eine technisch/gestalterische Abschlussarbeit genügen)
  • Angestrebtes Ergebnis
  • Vorhandene Hilfsmittel und Tools
  • Name des verantwortlichen Betreuers der Firma. Der/Die Betreuer/in muss mindestens die gleiche oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, wie die Qualifikation die der/die Bachelorant/in anstrebt.  
  • Bestätigung der Firma, dass sie diese Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat und die für sie daraus resultierenden Verpflichtungen erfüllen wird. Der/Die betreuende Professor/in der Hochschule Ulm entscheidet, ob die Aufgabenstellung den Anforderungen an eine Abschlussarbeit genügt. Hierzu kann ein Besuch in der Firma notwendig sein.

Berichte

Der / die Bearbeiter / in berichtet regelmäßig, mindestens alle 4 Wochen, dem/der betreuenden Professor / in in der Hochschule Ulm über den Stand der Arbeit.

Präsentation

Am Ende der Abschlussarbeit findet im Beisein des / der betreuenden Professors / Professorin eine Präsentation und Abnahme der Abschlussarbeit statt.

Beurteilung

Die Beurteilung (Notengebung) obliegt den beiden Gutachtern/-innen. Sie stützt sich auf ihre fachliche Beurteilung aufgrund der Zwischenberichte, der Präsentation und der schriftlichen Ausarbeitung, sowie gegebenfalls auf die Beurteilung durch den Betreuer bzw. die Betreuerin in der betreffenden Firma (bei einer externen Arbeit). Hierzu ist die Firma verpflichtet, zum Abgabetermin der schriftlichen Ausarbeitung dem Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin direkt eine Beurteilung zukommen zu lassen, in der mindestens auf folgende Punkte eingegangen wird:
Recherche und Durchdringung des Themengebietes

  • Konzept  
  • Engagement und Selbständigkeit
  • Handhabung von Hilfsmitteln und Tools
  • Realisierung 
  • Dokumentation


Quicklinks