Diese Seite unterstützt Internet Explorer nicht mehr.
Professor Dr.
Rektor Vorsitzender des Rektorats und des Senats
Die Aufgaben des Rektors einer Hochschule sind im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, Teil 2, Abschnitt 2 ("Zentrale Organisation der Hochschule") beschrieben.
Professor für Mathematik und Statistik
...