Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren:
Hier finden Sie wichtige Ablaufhinweise für die Zeit Ihres Studiums an der THU.
Wer die Rahmenbedingungen des Studiums kennt, ist klar im Vorteil. Setzen Sie sich frühzeitig mit den Vorgaben und Strukturen auseinander, um reibungslos zu studieren und Ihre Studienzeit immer in positiver Erinnerung zu behalten.
Studienrelevante Satzungen und Ordnungen
Die Studien-und Prüfungsordnung (SPO) beschreibt den Aufbau des Studiums und legt die Rahmenbedingungen für Prüfungen fest. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Vorgaben daraus für Ihr Studium kennen. Die einschlägige Studien- und Prüfungsordnung sowie alle für Ihren jeweiligen Studiengang relevanten Satzungen und Richtlinien finden Sie im Internet.
Bereits eingeschriebene Studierende finden auf den Rektoratsseiten im Intranet noch weitere für sie relevante Dokumente.
Anmeldung zu Veranstaltungen
Nur im Grundstudium erfolgt die Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung komplett automatisiert.
Ab dem Hauptstudium, sowie im Master können Sie von den vorgegebenen Semesterplänen abweichen.
Zwar werden Sie aktuell im Hauptstudium bzw. im Masterstudiengang zu allen Pflichtveranstaltungen (in Ihrem jeweiligen Lehrplansemester) automatisch angemeldet, doch Sie sind diesbezüglich verpflichtet die korrekte Verbuchung zu kontrollieren und Sie müssen sich für Wahlfächer, Zusatzfächer und Alternativbelegungen selbständig anmelden. Die automatische Pflichtfächerbuchung läuft bis 1 Woche vor Vorlesungsbeginn. Hier haben Sie im Gegensatz zum Grundstudium die Möglichkeit, die Belegung der Veranstaltungen abzumelden (Frist: spätestens bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn).
Wichtig ist, dass Sie pünktlich zurückgemeldet sind und das korrekte Lehrplansemester hinterlegt ist! Sonst funktioniert die automatische Vorbelegung nicht.
Die Anmeldung zu Veranstaltungen geschieht im LSF (Online-System zur Veranstaltungsplanung und -belegung und zur Durchführung der Prüfungsabmeldung). Einzelheiten finden Sie hier.
Rückmeldung ins nächste Semester
Wenn Sie bereits an der Technischen Hochschule Ulm eingeschrieben sind und Ihr Studium im folgenden Semester fortsetzten wollen, müssen Sie sich fristgerecht rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Stellen des Rückmeldeantrags sowie Überweisung der Semesterbeiträge und der Studiengebühren. Hierzu melden Sie sich bitte im Studierendenportal an. Im Studierendenportal finden Sie im Bereich „Online Anträge“ Ihren Antrag auf Rückmeldung. Den Button "Antrag stellen" finden Sie dort unten links. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag am Ende abzusenden.
Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen ist unser neues Campusmanagementsystem nur über das Hochschulnetz erreichbar. Falls Sie von außerhalb des Hochschulnetzes zugreifen möchten, müssen Sie zunächst eine VPN-Verbindung aufbauen. Eine Anleitung zum Aufbau einer VPN-Verbindung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Beiträgen und Gebühren finden Sie hier.
Anträge und Formulare
Allgemeine Formulare (für Bachelor- und Masterstudiengänge)
Beurlaubung:
Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie bitte online im Studierendenportal. Dort finden Sie im Bereich "Online Anträge" den Antrag auf Beurlaubung.
Der Button "Antrag stellen" befindet sich dort unten links. Bitte
beachten Sie, dass das Studierendenportal nur über das Hochschulnetz
erreichbar ist. Falls Sie von außerhalb des Hochschulnetzes zugreifen
möchten, müssen Sie zunächst eine VPN-Verbindung aufbauen. Eine Anleitung zum Aufbau einer VPN-Verbindung finden Sie hier.
Exmatrikulation:
Den
Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bitte online im
Studierendenportal. Dort finden Sie im Bereich "Online Anträge" den
Antrag auf Exmatrikulation. Der Button "Antrag stellen" befindet sich dort
unten links. Bitte beachten Sie, dass das Studierendenportal nur über
das Hochschulnetz erreichbar ist. Falls Sie von außerhalb des
Hochschulnetzes zugreifen möchten, müssen Sie zunächst eine
VPN-Verbindung aufbauen. Eine Anleitung zum Aufbau einer VPN-Verbindung
finden Sie hier.
Eine Exmatrikulationsbescheinigung wird nur erteilt, wenn Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt wurden. Dafür müssen Sie sich auf einem Entlastungsnachweis von den dort genannten Stellen bestätigen lassen, dass keine Forderungen mehr offen sind und alle Schlüssel zurückgegeben wurden. Den ausgefüllten Entlastungsnachweis lassen Sie bitte Ihrem Fakultätssekretariat (Bachelorstudierende) bzw. dem SSC Masterprogramm (Masterstudierende) zukommen. Das Formular "Entlastungsnachweis" finden eingeschriebene Studierende unter diesem Link im Intranet.
Rückerstattung von Beiträgen und Gebühren:
Beide Anträge müssen ausgefüllt werden, können aber zusammen beim Studierenden-Service-Center (SSC) der THU eingereicht werden. Nähere Informationen zur Rückerstattung finden sie hier.
Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester
Nachweis einer studienfachlichen Beratung
Anmeldung / Abgabe von Abschlussarbeiten: nur für eingeschriebene Studierende im Intranet unter diesem Link abrufbar
Geheimhaltungsvereinbarung für Abschlussarbeiten und Praxisbericht: nur für eingeschriebene Studierende im Intranet unter diesem Link abrufbar
Antrag auf Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen: nur für eingeschriebene Studierende im Intranet unter diesem Link abrufbar
Spezielle Anträge und Formulare für Masterstudiengänge
Notenbescheinigung zur Bewerbung um einen Masterstudienplatz
Die folgenden Formulare sind nur für eingeschriebene Studierende im Intranet unter diesem Link abrufbar:
- Teilzeitstudium
- Antrag an den Prüfungsausschuss
- Ausstellung Abschlusszeugnis
- Bestätigung Zusatzfach
- Bewertung der Masterarbeit
- Verlängerung der Masterarbeit
- Studienvereinbarung (Learning Agreement) für Masterstudierende
- Projektarbeit Elektrische Energiesysteme & Elektromobilität
- Projektarbeit Intelligent Systems
- Projektarbeit SYE Electrical Engineering
- Projektarbeit SYE/SYL/SYM
- Projektarbeit MMD
Unter den folgenden Links finden Sie die speziellen Formulare der Fakultäten:
Fakultät Informatik
Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät Produktionstechnik und Produktionswirtschaft
Fakultät Mechatronik und Medizintechnik
Fakultät Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften
Infos für ausländische Master-BewerberInnen
Für Bewerber*Innen aus dem Ausland gelten dieselben Zulassungsbedingungen wie für deutsche Bewerber*Innen. Jedoch muss Ihr Hochschulabschluss vom Studienkolleg in Konstanz auf Gleichwertigkeit überprüft und anerkannt werden. Von dort erhalten Sie eine Zugangsberechtigung für das Masterstudium.
Bitte beantragen Sie diese Bescheinigung bevor Sie sich bei uns bewerben.
Informationen und den Antrag für die Anerkennung erhalten Sie unter diesem Link
https://www.htwg-konstanz.de/en/academics/studienkolleg/start-page/
Zusätzlich benötigen Sie für die deutschsprachigen Masterstudiengänge einen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse (DSH-2 oder 3 / TestDaF 4 / Großes Deutsches Sprachdiplom C1 (GDS)/telc Deutsch C1 Hochschule) 2).
Haben Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in Deutschland erworben, benötigen Sie keine Bescheinigung des Studienkollegs. Ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ist nur dann einzureichen, wenn die Vorlesungen nicht in deutscher Sprache stattgefunden haben.
Bewerber aus China:
Sie benötigen zuerst das Zertifikat der APS. Danach müssen Sie Ihr Bacherlorzeugnis durch das Studienkolleg Konstanz bestätigen lassen.
Akademische Prüfstelle
Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
DRC Building D1, 1302
19 Dongfang Donglu, Chaoyang District
100600 Beijing
Das Zertifikat der APS wird nicht benötigt, wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben.
2) Auswahlsatzung für Masterstudiengänge
FAQ zur Master-Bewerbung
Hier kommen Sie zum FAQ für die Master-Bewerbung.
Krankheit am Prüfungstag
Wenn Sie eine Prüfung nicht ablegen können, da Sie vor Prüfungsbeginn erkrankt sind, müssen Sie in Ihrem Fakultätssekretariat unverzüglich die Prüfungsunfähigkeit mitteilen und entsprechend Ihrer Studien- und Prüfungsordnung nachweisen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Fakultätssekretariat.
Studienbescheinigung
Studienbescheinigungen können Sie in deutscher und englischer Sprache im Studierendenportal abrufen und ausdrucken. Dort finden Sie im Bereich "Bescheinigungen" sowohl semesterspezifische Immatrikulationsbescheinigungen als auch eine semesterübergreifende Studienverlaufsbescheinigung. Diese Bescheinigungen sind auch zur Vorlage bei der BAföG-Stelle oder der Familienkasse vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass das Studierendenportal nur über das Hochschulnetz erreichbar ist. Falls Sie von außerhalb des Hochschulnetzes zugreifen möchten, müssen Sie zunächst eine VPN-Verbindung aufbauen. Eine Anleitung zum Aufbau einer VPN-Verbindung finden Sie hier.
Teilzeitstudium
Bestimmte Lebensumstände, die neben dem Studium viel Zeit beanspruchen, können es erfordern das Studium auf einen längeren Zeitraum zu strecken als eigentlich vorgesehen. Eine FAQ-Liste zum individuellen Teilzeitstudium finden Sie hier.