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FAQ zur Online-Bewerbung für Master-Studiengänge

FAQ zur Online-Bewerbung für Master-Studiengänge

​​​​1. Wie kann ich mich bewerben?

Direkt über die entsprechende Internetseite des Studiengangs: Übersicht Master-Studiengänge
 
SENCE:
Informationen zur Bewerbung erhalten Sie bei der Fakultät Produktionstechnik der THU oder deren Internetseite.

Computational Science and Engineering:
Online-Immatrikulation über das Bewerbungsportal der Universität Ulm.
 

2. Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?

Wintersemester ab Mitte April/Anfang Mai.  
Sommersemester ab Anfang November.
 

3. Wann ist Bewerbungsschluss?

Der Antrag muss für das Wintersemester am 1. Juni und für das Sommersemester am 1. Dezember des jeweiligen Jahres bei der Hochschule sein.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Fristen jeweils um Ausschlussfristen handelt, d.h. später eintreffende Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden können.
 

4. Zulassungsvoraussetzungen1)

Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss mit einem Studienaufwand von mind. 210 ECTS-Punkten. Alternativ ein Hochschulabschluss mit 180 ECTS-Punkten und der Selbstverpflichtung, die fehlenden ECTS-Punkte aus dem Bachelorprogramm der THU während des Masterstudiums zu erwerben.

Der Hochschulabschluss kann an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben werden. Ausländische Abschlüsse müssen vom Studienkolleg Konstanz anerkannt werden.
(Nähere Informationen für ausländische Bewerber*Innen unter Punkt 10.)

Deutsche Staatsbürger mit einem Abschluss aus dem Ausland wenden sich bitte an die
Zentralstelle für ausländisches Bildungswegen
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
www.kmk.org/zab
Telefon: 0228-501-777
Ihr Zeugnis muss auf Gleichwertigkeit geprüft und anerkannt werden, bevor Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen können.
 
Abhängig vom gewählten Studienschwerpunkt sind fundierte Kenntnisse und Kompetenzen nachzuweisen.


  • Elektrische Energiesysteme & Elektromobilität: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) im Bereich Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Medizintechnik oder Energiesysteme.

  • Medical Devices – Research & Development: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) im Bereich Medizintechnik. Bei einem Bachelorabschluss in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik und Mechatronik müssen mindestens 40 ECTS Kreditpunkte aus dem Bereich „Medizintechnik“ vorliegen. In diesem Fall müssen die fehlenden Kenntnisse während des Studiums aus dem Bachelorprogramm der THU erworben werden.

  • Intelligent Systems: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) im Bereich Informatik,
  • Electrical Engineering: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) auf dem Gebiet der Elektro- und Informationstechnik,
  • Industrial Engineering: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) auf den Gebieten der Produktionstechnik, Produktionsorganisation und​ des Maschinenbaus sowie grundlegende Kenntnisse (mindestens 20 ECTS Kreditpunkte) auf den Gebieten​ Betriebswissenschaft, Management und Recht​.
  • Mechanical Engineering: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) dem Gebiet des Maschinenbaus, der Fahrzeugtechnik oder der Mechatronik.
  • International Programm: Dieser Studiengang kann zurzeit nicht angeboten werden!  

1) § 6 Abs. 3 Satzung für Zulassung und Studierendenstatus THU 

5. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?

Für alle deutschsprachigen Studiengänge sind die Sprachkenntnisse durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder einen deutschen Hochschulabschluss nachzuweisen. Für ausländische Bewerber*Innen sind Kenntnisse des Niveaus DSH-2 oder 3 / TestDaF 4 / telc Deutsch C1 Hochschule / Großes Deutsches Sprachdiplom C1 (GDS) (s. Punkt 10) 

Für die englischsprachigen Studiengänge ist das Sprachniveau B2 nachzuweisen durch

  • die Hochschulzugangsberechtigung aller deutschen Bundesländer, wenn darin ausdrücklich das Niveau B2 bescheinigt wird,
  • einen englischsprachigen Studiengang mit mind. 60 ECTS-Punkten
  • Hochschulzugangsberechtigungen englischsprachiger Schulen
  • TOEFL IBT (mind. 79 Punkte), IELTS 6.0 und höher, Cambridge Certificate (160 – 180 Punkte, B2first, Grade B) 

6. Kann das Masterstudium auch berufsbegleitend oder in Teilzeit durchgeführt werden?

Die Technische Hochschule Ulm bietet zurzeit keine berufsbegleitenden Masterstudiengänge an. Sie können jedoch in individueller Teilzeit studieren.

Bei dieser Studienform werden die Vorlesungen der beiden Studiensemester auf vier Semester verteilt. Die in §3 Abs. 1 der geltenden Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge festgelegte Regelstudienzeit verlängert sich in diesem Fall um zwei Semester.

Welche Vorlesungen Sie besuchen, legen Sie selbst zu Beginn des jeweiligen Semesters anhand des Vorlesungsplans fest. Bei der Auswahl der Veranstaltungen müssen Sie darauf achten, dass es Veranstaltungen gibt, die nur im Sommer- oder nur im Wintersemester angeboten werden.

Die Thesis ist im Zeitraum eines Semesters zu schreiben; die Bearbeitungszeit von sechs Monaten kann nicht aufgeteilt werden.

Das individuelle Teilzeitstudium muss zu Vorlesungsbeginn schriftlich beantragt werden.

7. Kann ich mich bewerben, wenn mein Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen ist?

Haben Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihr Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen, benötigen wir einen aktuellen Notenspiegel und die „Bescheinigung zur Bewerbung um einen Masterstudienplatz“. Den Vordruck erhalten Sie hier unter dem Reiter "Studienablauf und Formulare/Anträge und Formulare".
 
Sie können auf die Bescheinigung verzichten, wenn Ihre Hochschule eine eigene Bescheinigung oder einen Notenspiegel mit folgenden Kriterien ausstellt:

  • aktueller Notendurchschnitt und ECTS-Punktzahl

Die Zulassungskommission kann Sie zur Zulassung vorschlagen, wenn aufgrund des bisherigen Studienverlaufs und der Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass das Bachelorstudium rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen ist.


Ihr Bachelorzeugnis müssen Sie unverzüglich nach Erhalt vorlegen oder im Bewerbungsportal der THU hochladen.


Wird das Zeugnis nicht fristgerecht (spätestens zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist) vorgelegt, erlischt die Zulassung automatisch und es erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen.


8. Wie oft kann ich mich bewerben?

Sie haben die Möglichkeit bis zu drei Bewerbungen in einem Bewerbungsverfahren abzugeben.


9. Welche Unterlagen sind im Bewerbungsportal als Pflichtupload hochzuladen?

  • Das Zeugnis über den Hochschulabschluss. (Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, siehe Punkt 7),
  • ein Motivationsschreiben, das ein bis zwei DIN A4 Seiten umfasst,
  • ggf. Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung,
 
Ausländische Studierende:
  • Bescheinigung des Studienkolleg Konstanz
  • und der Nachweis der Sprachkenntnisse (DSH-2 oder 3 / TestDaF 4 / C2)

Weitere Unterlagen können Sie innerhalb der angegebenen Frist nachreichen.

10. Ich bin aus dem Ausland. Was muss ich beachten?

Für Bewerber*Innen aus dem Ausland gelten dieselben Zulassungsbedingungen wie für deutsche Bewerber*Innen. Jedoch muss Ihr Hochschulabschluss vom Studienkolleg in Konstanz auf Gleichwertigkeit überprüft und anerkannt werden. Von dort erhalten Sie eine Zugangsberechtigung für das Masterstudium.

Bitte beantragen Sie diese Bescheinigung bevor Sie sich bei uns bewerben.

Informationen und den Antrag für die Anerkennung erhalten Sie beim Studienkolleg Konstanz

Zusätzlich benötigen Sie für die deutschsprachigen Masterstudiengänge einen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse (DSH-2 oder 3 / TestDaF 4 /  Großes Deutsches Sprachdiplom C1 (GDS)/telc Deutsch C1 Hochschule) 2).


Haben Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in Deutschland erworben, benötigen Sie keine Bescheinigung des Studienkollegs. Ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ist nur dann einzureichen, wenn die Vorlesungen nicht in deutscher Sprache stattgefunden haben.


Bewerber aus China:
Sie benötigen zuerst das Zertifikat der APS. Danach müssen Sie Ihr Bacherlorzeugnis durch das Studienkolleg Konstanz bestätigen lassen.


Akademische Prüfstelle
Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
DRC Building D1, 1302
19 Dongfang Donglu, Chaoyang District
100600 Beijing


Das Zertifikat der APS wird nicht benötigt, wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben.
2) Auswahlsatzung für Masterstudiengänge 
 
 

11. Auswahlverfahren und Auswahlgespräch 2)

Die Vergabe der Studienplätze wird durch ein Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt, bei dem die Bewerber*Innen an einem Gespräch teilnehmen müssen. Die Einladung richtet sich nach der Durchschnittsnote des vorigen Hochschulabschlusses, so dass die besseren Bewerber*Innen eingeladen werden.

Sollten Sie ausgewählt werden, erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Termin eine Einladung. Die Gespräche finden je nach Semester ca. drei bis fünf Wochen nach Antragsfrist an der THU statt. Sie können im Einzelfall nach Genehmigung durch die Zulassungskommission als Videokonferenz stattfinden.

Sie dürfen sich das Gespräch wie ein Bewerbungsgespräch für einen Arbeitsplatz vorstellen. Es soll auf der Grundlage des Motivationsschreibens zeigen, ob Sie für das Masterstudium befähigt und aufgeschlossen sind. Dabei wird auf das Interesse am Themenfeld sowie die fachliche und wissenschaftliche Befähigung eingegangen. Die Ausdrucksweise, Schlüssigkeit der Argumentation und die Herangehensweise an die Erörterung von Problemen stehen ebenfalls im Blickpunkt.

Das Gespräch wird protokolliert und bewertet. Die Note des Gesprächs und die Ihres Hochschulabschlusses / bisher erreichten Notendurchschnitts bilden zu je 50 % die Rangnote für die Zulassung. Es wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtig. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Beispiel:     Hochschulabschluss        1,9
                  Auswahlgespräch           1,3
                                                        3,2 : 2
                  Rangnote                      1,6
 2) Auswahlsatzung für Masterstudiengänge 

12. Zulassung oder Ablehnung?

Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet die Auswahlkommission in einer Sitzung, Mitte/Ende Januar bzw. Juli. Die Zulassungsbescheide können normalerweise spätestens in der ersten Februar- bzw. Augustwoche im Bewerbungsportal aufgerufen werden.

Ablehnungsbescheide stehen frühestens ein bis zwei Wochen nach den Zulassungsbescheiden im Bewerbungsportal bereit.

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie alle Informationen, die für Ihre Einschreibung/Immatrikulation wichtig sind.

Die Immatrikulation ist auch durch dritte Personen (mit einer Vollmacht) möglich.

13. Findet ein Nachrückverfahren statt?

Bleiben Studienplätze unbesetzt, ist eine nachträgliche Berücksichtigung für die Bewerber*Innen möglich, die an den Auswahlgesprächen und somit am Eignungsfeststellungsverfahren teilgenommen haben. Sollten Sie im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten, sich aber aufgrund der Entscheidung der Auswahlkommission für das Nachrückverfahren qualifiziert haben, werden Sie darüber informiert.
 

14. Welche Gebühren / Beiträge muss ich bezahlen?

Informationen zu den aktuellen Beiträgen und Gebühren finden Sie hier.

Der Betrag muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist eingezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung von Ihrem Konto einige Tage in Anspruch nimmt.

Denken Sie bitte auch an die ausreichende Deckung Ihres Kontos, da ansonsten weitere Gebühren fällig werden. 

Kontakt
Studierenden-Service-Center
Raum: E09c
Prittwitzstraße 10
89075 Ulm
Fon: +49 731 96537-700
Mail: ssc@thu.de
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten finden Sie unter www.thu.de/ssc

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