Wichtige Information
Bei Fragen können Sie uns gerne eine Mail schreiben an: gebuehren@thu.de
Internationale Studierende und Studierende eines Zweitstudiums
Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen
Internationale Studierende in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester
und Studierende eines Zweitstudiums 650 Euro pro Semester entrichten.
Internationale Studierende sind Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen (§ 3 Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz).
Nähere Informationen, auch über die Möglichkeiten einer Ausnahme oder Befreiung von den Gebühren, erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Ausnahme oder Befreiung von
den Studiengebühren vor Vorlesungsbeginn einzureichen sind. Die Semesterbeiträge sind immer zu zahlen. Beachten Sie, dass Sie bei einem über 20 Euro
überzogenen Bibliothekskonto erst dann zurückgemeldet werden, wenn
Sie Ihre offenen Rechnungen beglichen haben.
Übersicht Beiträge:
1. Beitrag des Studierendenwerks Ulm (gültig ab 1. September 2024) Die aktuelle Beitragsordnung des Studierendenwerks Ulm können Sie hier abrufen (Link auf die Homepage des Studierendenwerks Ulm).
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67,00 €
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2. Verwaltungskostenbeitrag des Landes BW
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70,00 € (ab Sommersemester 2025 voraussichtlich: 80,00 €)
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3. Semesterbeitrag der Verfassten Studierendenschaft Ulm
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10,00 €
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Gesamtbetrag bei Immatrikulation
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157,00 € (ab Sommersemester 2025 voraussichtlich: 167,00 €)
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückerstattung der Gebühren möglich.
Für die Studiengänge in Kooperation mit anderen Hochschulen gelten folgende Sonderregelungen:
Studiengang CSE mit der Uni Ulm
Die Beiträge werden durch die Universität Ulm erhoben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Uni Ulm.
Studiengang SENCE mit den Hochschulen Rottenburg und Stuttgart Technik
Sie können sich je nach Wunsch an einer der drei beteiligten Hochschulen einschreiben. Es gilt die Beitragspflicht der jeweiligen Hochschule.
Studiengänge WIN (WI, WL), IG und WF mit der Hochschule Neu-Ulm
Bei den gemeinsamen Studiengängen Informationsmanagement im Gesundheitswesen und Wirtschaftsinformatik mit der Hochschule Neu-Ulm erhebt die Technische Hochschule Ulm die Beiträge anteilig. Beachten Sie, dass bei diesen Studiengängen die Vorschriften über die Internationalen Studiengebühren und Zweitstudiengebühren des Landeshochschulgebührengesetzes gelten sowie die der Gebührensatzung der THU.
Studiengang IG und WF | Studierendenwerk | Verwaltungskosten | Verfasste Studierendenschaft | Gesamtbeitrag Rückmeldung | Einmalige Servicegebühr | Gesamtbeitrag Immatrikulation |
Betrag | 67,00 € | 35,00 € (ab Sommersemester 2025 voraussichtlich: 40,00 €)
| 5,00 € | 107,00 € (ab Sommersemester 2025 voraussichtlich: 112,00 €)
| 10,00 € | 117,00 € (ab Sommersemester 2025 voraussichtlich: 122,00 €)
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Über die Gebühren der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen WIN (WI, WL) informiert die zulassende Hochschule Neu-Ulm auf ihrer Homepage.