Technische Hochschule Ulm – Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1. Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Technische Hochschule Ulm ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (Fassung V3.2.1), die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, verweist. Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene ist die Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.thu.de veröffentlichte Website der Technischen Hochschule Ulm.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Zu prüfen / anzupassen: Falls eine vollständige Prüfung ergibt, dass keine relevanten Mängel bestehen, kann der Status auf „vollständig vereinbar“ angehoben werden. Üblich und meist zutreffend ist „teilweise vereinbar“, da fast immer einzelne PDF-Dokumente, eingebettete Drittinhalte oder ältere Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen des L-BGG / der BITV 2.0
Folgende Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei (Beispiele – bitte auf Grundlage der tatsächlichen Prüfung konkretisieren):
Einzelne als Download bereitgestellte PDF- und Office-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Strukturauszeichnung, fehlende Alternativtexte, keine getaggte Lesereihenfolge).
Bei einzelnen eingebundenen Videos stehen Untertitel, Transkripte oder Audiodeskription nicht durchgängig zur Verfügung.
Vereinzelt sind komplexe Grafiken, Diagramme oder Karten nicht mit gleichwertigen textlichen Alternativen hinterlegt.
Über externe Dienste eingebundene Inhalte (z. B. Kartendienste, Social-Media-Einbettungen, Bewerbungs- und Verwaltungsportale) erfüllen die Anforderungen nicht in jedem Fall vollständig; auf diese Inhalte hat die THU nur eingeschränkten Einfluss.
Maßnahmen: Die genannten Inhalte werden fortlaufend nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA geprüft und überarbeitet. Neu eingestellte Inhalte und Dokumente werden barrierefrei bereitgestellt.
b) Unverhältnismäßige Belastung (§ 10 Absatz 2 L-BGG)
Für folgende Teilbereiche wird vorübergehend eine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht: Alte PDF Dateien
Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung umfangreicher Bestandsdokumente erfolgt schrittweise nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen und priorisiert nach Nutzungshäufigkeit.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
Nicht in den Anwendungsbereich des § 10 L-BGG fallen insbesondere:
Dateiformate von Büroanwendungen (z. B. PDF, Word, Excel), die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Vorab aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Audio/Video), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
Online-Karten und Kartendienste, sofern wesentliche Informationen bei Karten zur Navigation in alternativer, barrierefreier Form bereitgestellt werden.
Inhalte Dritter, die weder von der Technischen Hochschule Ulm finanziert oder entwickelt werden noch ihrer Kontrolle unterliegen.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.06.2026 erstellt und zuletzt am 16.06.2026 überprüft.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.06.2026 durchgeführten Selbstbewertung. Berücksichtigt wurden Selbstbewertungen, redaktionelle Prüfungen sowie stichprobenartige technische Tests ausgewählter Seiten und zentraler Funktionen. Ergänzend werden Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern einbezogen.
5. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.thu.de aufgefallen, oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu beantworten.
6. Durchsetzungsverfahren
Sollte die Technische Hochschule Ulm nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten oder Ihrer Rückmeldung nicht abhelfen, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertenbeauftragte) wenden. Sie nimmt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion Beschwerden entgegen. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
7. Überwachungsstelle
Die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg wird durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg (eingerichtet bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg) überprüft.