Beiträge & Studiengebühren

Hier findest du alles, was du zu den Semesterbeiträgen und Studiengebühren wissen musst: Infos zur Höhe der Beiträge und Gebühren, die Möglichkeiten von Ausnahmen und Befreiungen und die Voraussetzungen für eine Rückerstattung.

Übersicht der Semesterbeiträge

   
Beitrag des Studierendenwerks Ulm 87,00 €
Verwaltungskostenbeitrag des Landes BW 80,00 €
Semesterbeitrag der Verfassten Studierendenschaft Ulm 15,00 €
Gesamtbeitrag bei Rückmeldung 182,00€
Einmalige Servicegebühr 10,00 €
Gesamtbetrag bei Immatrikulation 192,00€

Beiträge Kooperationsstudiengänge

Studiengang mit der Uni Ulm
Studiengänge mit der Hochschule Neu-Ulm 
  • Wirtschaftsingenieurwesen:
    Über die Beiträge und Gebühren der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen WIN (WI, WL) informiert die Hochschule Neu-Ulm.

    Gebühren & Rückmeldung der Hochschule Neu-Ulm
     

     

  • Informationsmanagement im Gesundheitswesen & Wirtschaftsinformatik: 
    Die THU erhebt die Beiträge anteilig. Beachte, dass für diese Studiengänge die Vorschriften über die Internationalen Studiengebühren und Zweitstudiengebühren des Landeshochschulgebührengesetzes Baden-Württemberg sowie die Gebührensatzung der THU gelten.
   
Beitrag des Studierendenwerks Ulm 87,00 €
Verwaltungskostenbeitrag des Landes BW 40,00 €
Semesterbeitrag der Verfassten Studierendenschaft Ulm 7,50 €
Gesamtbeitrag bei Rückmeldung 134,50 €
Einmalige Servicegebühr 10,00 €
Gesamtbetrag bei Immatrikulation 144,50 €

Studiengebühren für Internationale Studierende & ein Zweitstudium

   
Studiengebühr für Internationale Studierende 1.500,00 € pro Semester
Studiengebühr für Studierende eines Zweitstudiums 650,00 € pro Semester

Internationale Studiengebühren

Die Studiengebühren für internationale Studierende an baden-württembergischen Hochschulen betragen 1500,00 EUR pro Semester. Internationale Studierende sind Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen (§ 3 Absatz 1 Landeshochschulgebührengesetz). Wer eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt, muss keine Internationalen Studiengebühren bezahlen.

Ausnahmen

Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht für internationale Studierende sind im Landeshochschulgebührengesetz geregelt. Meistens richtet sich dies nach der Art des Aufenthaltstitels.

Die Ausnahmen findest Du in dem Auskunftsformular in den Downloads. Wenn eine Ausnahme auf Dich zutrifft, dann fülle das Formular aus und sende es uns zusammen mit den entsprechenden Nachweisen zu. Eine Ausnahme von der Gebührenpflicht für Internationale Studierende kann erst festgestellt werden, wenn Du das Auskunftsformular und alle nötigen Nachweise eingereicht hast.

Befreiung von den Studiengebühren

Die Befreiung von den Studiengebühren für Internationale Studierende bzw. für ein Zweitstudium muss vor Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Befreiungen werden insbesondere während eines Urlaubs- oder Praxissemesters erteilt. Beachte , dass die Befreiung nur die Studiengebühren betrifft. Das heißt, dass Du die Semesterbeiträge immer zahlen musst, also auch in einem Urlaubs- oder Praxissemester. 

Zweitstudium

Die Studiengebühren für ein Zweitstudium betragen 650,00 EUR pro Semester. Sie werden für ein zweites oder weiteres Bachelorstudium oder ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang erhoben. Ein Zweitstudium liegt vor, wenn das vorausgehende Bachelor- bzw. Masterstudium in Deutschland abgeschlossen wurde.

Es ist also kein Zweitstudium wenn…

Rückerstattung von Gebühren & Beiträgen

Studiengebühren, der Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft (VS) werden bei Rücktritt vom Studienplatz oder Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn auf Antrag erstattet.

Die Rückerstattung der einmaligen Servicegebühr oder der Säumnisgebühr ist nicht möglich.

Für die Erstattung des Studierendenwerksbeitrages muss ein separater Antrag gestellt werden. Bitte informiere Dich auf der unten verlinkten Seite des Studierendenwerks über die Fristen und verwende das dort hinterlegte Formular für die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages.

Antrag auf Rückerstattung THU     Beiträge des Studierendenwerk Ulm 

Kontakt

Bei Fragen zu Studiengebühren, Beiträgen oder Rückerstattung schreibe uns an
gebuehren(at)thu.de