Unsere Leitlinien bilden den verbindlichen Rahmen für verantwortungsvolles, zukunftsorientiertes und qualitätsorientiertes Handeln. Sie geben Orientierung für strategische Entscheidungen, fördern Chancengleichheit und unterstützen eine gute wissenschaftliche Praxis.
Wir betreiben die Technische Hochschule Ulm (THU) mit der Vision “Wir denken Lösungen neu”. Die THU leistet einen wichtigen Beitrag dazu, auf die unterschiedlichsten Fragen der Zukunft neue Lösungen zu finden, indem sie technikorientierte, innovative Forschung betreibt, interdisziplinäre Zusammenarbeit fördert, praxisnahe Studienprogramme bzw. Bildungsangebote bietet und den Technologietransfer in die Industrie, Wirtschaft und Gesellschaft vorantreibt.
Mit der Einführung von Horizon Europe machte die Europäische Kommission Gleichstellungspläne (GEP) zu einer Grundvoraussetzung für die Teilnahme an ihrem Forschungsrahmenprogramm. Sie definierte GEPs als eine Reihe von Verpflichtungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gleichstellung der Geschlechter in einer Organisation durch einen Prozess des strukturellen Wandels zu fördern. Dieses politische Instrument zielt darauf ab, organisatorische Prozesse, Kulturen und Strukturen im Bereich Forschung und Innovation (F&I) nachhaltig zu verändern, um geschlechtsspezifische Ungleichgewichte und Ungleichheiten zu bekämpfen und zu verringern.
Auch die THU hat sich einen Gender Equality Plan gegeben, der insbesondere für die Einreichung von Anträgen bei europäischen Förderprogrammen eingesetzt werden kann.
Ziel der aktuellen Forschung ist es einen hybriden thermischen Speicher zu entwickeln, der durch Nutzung von latenter und sensibler Wärme mehr Speicherkapazität pro Volumen aufweist und durch thermische Schichtung die exergetischen Verluste im Speicher minimiert. Dazu wird
Die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens ist die Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis. Die Technische Hochschule Ulm hat hierfür eine eigene Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verabschiedet, die sich an den DFG-Kodex anlehnt.
Die Ombudsleute für die THU, die bei Verdachtsfällen eines Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis anzusprechen sind, sind
Prof. Dr. Marc-Oliver Otto
Prof. Dr.-Ing. Markus Hahn
Nach § 20 dieser Satzung wurde an der THU eine Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingerichtet. Die Kommission setzt sich aus fünf Professorinnen und Professoren zusammen, die vom Rektor auf Vorschlag des Senats für jeweils drei Jahre bestellt werden.
Derzeit besteht die Kommission aus:
Prof. Dr. Christian Schlegel
Prof. Dr. Lisa Ollinger
Prof. Dr. Martin Heßling
und den Stellvertretungen
Prof. Dr.-Ing. Christina Schmitt
Prof. Dr. Michael Munz
weitere Vertretung NN