Häufige Fragen zur Online-Bewerbung für Master-Studiengänge

Direkt über die entsprechende Internetseite des Studiengangs: Übersicht Master-Studiengänge

Computational Science and Engineering:
Online-Immatrikulation über das Bewerbungsportal der Universität Ulm.

Wintersemester ab Mitte April/Anfang Mai.  
Sommersemester ab Anfang November.

Nähere Informationen zu den Bewerbungsfristen findest Du auf der Seite Bewerbung Master​.
Bitte beachte, dass es sich bei den genannten Fristen jeweils um Ausschlussfristen handelt, d.h. später eingereichte Dokumente nicht mehr berücksichtigt werden können.

Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss mit einem Studienaufwand von mind. 210 ECTS-Punkten. Alternativ ein Hochschulabschluss mit 180 ECTS-Punkten und der Selbstverpflichtung, die fehlenden ECTS-Punkte aus dem Bachelorprogramm der THU während des Masterstudiums zu erwerben.

Der Hochschulabschluss kann an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben werden. Ausländische Abschlüsse müssen vom Studienkolleg Konstanz anerkannt werden.
(Nähere Informationen für ausländische Bewerber*Innen unter Punkt 10.)

Deutsche Staatsbürger mit einem Abschluss aus dem Ausland wenden sich bitte an die
Zentralstelle für ausländisches Bildungswegen
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
www.kmk.org/zab
Telefon: 0228-501-777
Dein Zeugnis muss auf Gleichwertigkeit geprüft und anerkannt werden, bevor Du am Zulassungsverfahren teilnehmen kannst.
 
Abhängig vom gewählten Studienschwerpunkt sind fundierte Kenntnisse und Kompetenzen nachzuweisen.

 

  • Elektrische Energiesysteme & Elektromobilität: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) im Bereich Elektrotechnik, Informationstechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Medizintechnik oder Energiesysteme.
  • Medical Devices – Research & Development: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) im Bereich Medizintechnik. Bei einem Bachelorabschluss in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik und Mechatronik müssen mindestens 40 ECTS Kreditpunkte aus dem Bereich „Medizintechnik“ vorliegen. In diesem Fall müssen die fehlenden Kenntnisse während des Studiums aus dem Bachelorprogramm der THU erworben werden.

     

  • Intelligent Systems: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) im Bereich Informatik,
  • Electrical Engineering: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) auf dem Gebiet der Elektro- und Informationstechnik,
  • Industrial Engineering: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) auf den Gebieten der Produktionstechnik, Produktionsorganisation und​ des Maschinenbaus sowie grundlegende Kenntnisse (mindestens 20 ECTS Kreditpunkte) auf den Gebieten​ Betriebswissenschaft, Management und Recht​
  • Mechanical Engineering: Umfangreiche Kenntnisse (mindestens 60 ECTS Kreditpunkte) dem Gebiet des Maschinenbaus, der Fahrzeugtechnik oder der Mechatronik.​
  • Energy Research and Digital Transformation: Überdurchschnittlich guter Abschluss eines technikorientierten, ökonomischen, mathematischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums​.​

1) § 6 Abs. 3 Satzung für Zulassung und Studierendenstatus THU 

Für alle deutschsprachigen Studiengänge sind die Sprachkenntnisse durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder einen deutschen Hochschulabschluss nachzuweisen, ebenso ist der Nachweis Sprachniveau B2 in Englisch erforderlich. Für ausländische Bewerber*Innen sind Kenntnisse des Niveaus DSH-2 oder 3 / TestDaF 4 / telc Deutsch C1 Hochschule / Großes Deutsches Sprachdiplom C1 (GDS) (s. Punkt 10) 

Für die englischsprachigen Studiengänge ist das Sprachniveau B2 nachzuweisen durch:

  • die Hochschulzugangsberechtigung aller deutschen Bundesländer, wenn darin ausdrücklich das Niveau B2 bescheinigt wird,
  • einen englischsprachigen Studiengang mit mind. 60 ECTS-Punkten
  • Hochschulzugangsberechtigungen englischsprachiger Schulen
  • TOEFL IBT (mind. 79 Punkte), IELTS 6.0 und höher, Cambridge Certificate (160 – 180 Punkte, B2first, Grade B) 

Die Technische Hochschule Ulm bietet zurzeit keine berufsbegleitenden Masterstudiengänge an. Du kannst jedoch in individueller Teilzeit studieren.

Bei dieser Studienform werden die Vorlesungen der beiden Studiensemester auf vier Semester verteilt. Die in §3 Abs. 1 der geltenden Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge festgelegte Regelstudienzeit verlängert sich in diesem Fall um zwei Semester.

Welche Vorlesungen Du besuchst, legst Du selbst zu Beginn des jeweiligen Semesters anhand des Vorlesungsplans fest. Bei der Auswahl der Veranstaltungen musst Du darauf achten, dass es Veranstaltungen gibt, die nur im Sommer- oder nur im Wintersemester angeboten werden.

Die Thesis ist im Zeitraum eines Semesters zu schreiben; die Bearbeitungszeit von sechs Monaten kann nicht aufgeteilt werden.

Das individuelle Teilzeitstudium muss zu Vorlesungsbeginn schriftlich beantragt werden.

Hast Du zum Zeitpunkt der Bewerbung Dein Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen, benötigen wir einen aktuellen Notenspiegel oder die „Bescheinigung zur Bewerbung um einen Masterstudienplatz“. Den Vordruck erhältst Du auf der Seite Studienorganisation unter dem Reiter "Studienablauf und Formulare/Anträge und Formulare".
 
Du kannst auf die Bescheinigung verzichten, wenn Deine Hochschule eine eigene Bescheinigung oder einen Notenspiegel mit folgenden Kriterien ausstellt:

  • aktueller Notendurchschnitt und ECTS-Punktzahl
     

Die Zulassungskommission kann Dich zur Zulassung vorschlagen, wenn aufgrund des bisherigen Studienverlaufs und der Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass das Bachelorstudium rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen ist.

Dein Bachelorzeugnis musst Du unverzüglich nach Erhalt vorlegen oder im Bewerbungsportal der THU hochladen.
Das Zeugnis muss nach Erhalt unverzüglich (master@thu.de) nachgereicht werden.

Du hast die Möglichkeit bis zu drei Bewerbungen in einem Bewerbungsverfahren abzugeben.​​​

  • Das Zeugnis über den Hochschulabschluss. (Wenn Du Dein Studium noch nicht abgeschlossen hast, siehe Punkt 7),
  • ein Motivationsschreiben, das ein bis zwei DIN A4 Seiten umfasst,
  • ggf. Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung,

 
Ausländische Studierende:

Weitere Unterlagen kannst Du innerhalb der angegebenen Frist nachreichen.

Hinweise für Bewerber*innen aus dem Ausland:
Bewerber*innen aus dem Ausland müssen dieselben Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wie deutsche Bewerberinnen. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass Dein Schulabschluss vom Studienkolleg Konstanz​ anerkannt wird.
Bitte beachte: Die Anerkennung Deines Abschlusses muss Teil Deiner Bewerbung sein. Ohne diese Anerkennung kann leider keine Teilnahme am Zulassungsverfahren erfolgen.

Bitte beantrage diese Bescheinigung bevor Du Dich bei uns bewirbst.

Informationen und den Antrag für die Anerkennung erhältst  Du  beim Studienkolleg Konstanz
Zusätzlich benötigen Sie für die deutschsprachigen Masterstudiengänge einen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse (DSH-2 oder 3 / TestDaF 4 /  Großes Deutsches Sprachdiplom C1 (GDS)/telc Deutsch C1 Hochschule) 2).

Hast Du Deinen ersten Hochschulabschluss in Deutschland erworben, benötigst Du keine Bescheinigung des Studienkollegs. Ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ist nur dann einzureichen, wenn die Vorlesungen nicht in deutscher Sprache stattgefunden haben.

Bewerber*innen aus China:
Du benötigst zuerst das Zertifikat der APS. Danach musst Du Dein Bacherlorzeugnis durch das Studienkolleg Konstanz bestätigen lassen.

Akademische Prüfstelle
Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
DRC Building D1, 1302
19 Dongfang Donglu, Chaoyang District
100600 Beijing

Das Zertifikat der APS wird nicht benötigt, wenn Du bereits einen Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben hast.
2) Auswahlsatzung für Masterstudiengänge 
 

Die Vergabe der Studienplätze wird in einem Masterstudiengang (M. Sc. Intelligent Systems) durch ein Eignungsfeststellungsverfahren festgelegt, bei dem die Bewerber*Innen an einem Gespräch teilnehmen müssen. Die Einladung richtet sich nach der Durchschnittsnote des vorigen Hochschulabschlusses, so dass die besseren Bewerber*Innen eingeladen werden.

Solltest Du ausgewählt werden, erhältst Du spätestens eine Woche vor dem Termin eine Einladung. Die Gespräche finden je nach Semester ca. drei Wochen nach Ende des Bewerbungsschlusses an der THU statt. Sie können im Einzelfall nach Genehmigung durch die Zulassungskommission als Videokonferenz stattfinden.

Du darfst Dir das Gespräch wie ein Bewerbungsgespräch für einen Arbeitsplatz vorstellen. Es soll auf der Grundlage des Motivationsschreibens zeigen, ob Du für das Masterstudium befähigt und aufgeschlossen bist. Dabei wird auf das Interesse am Themenfeld sowie die fachliche und wissenschaftliche Befähigung eingegangen. Die Ausdrucksweise, Schlüssigkeit der Argumentation und die Herangehensweise an die Erörterung von Problemen stehen ebenfalls im Blickpunkt.

Das Gespräch wird protokolliert und bewertet. Die Note des Gesprächs und die Deines Hochschulabschlusses / bisher erreichten Notendurchschnitts bilden zu je 50 % die Rangnote für die Zulassung. Es wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtig. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Beispiel:  Hochschulabschluss   1,9

                    Auswahlgespräch        1,3

                                                                 3,2 : 2

                   Rangnote                          1,6


 2) nähere Informationen zu den betreffenden Eignungsfeststellungsverfahren siehe Auswahlsatzung für Masterstudiengänge

Eine nachträgliche Berücksichtigung ist nur möglich, wenn Du am Zulassungsverfahren teilgenommen hast. Solltest Du nachrücken, erhältst
Du über das Bewerberportal weitere Informationen. ​

Informationen zu den aktuellen Beiträgen und Gebühren findest Du hier.
 

Der Betrag muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist eingezahlt werden. Bitte beachte, dass die Abbuchung von Deinem Konto einige Tage in Anspruch nimmt.

Denke bitte auch an die ausreichende Deckung Deines Kontos, da ansonsten weitere Gebühren fällig werden. ​