Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie vor Ihrem Studium an der Technischen Hochschule Ulm (THU) oder während eines Auslandsaufenthalts erbracht haben, können auf Antrag anerkannt oder angerechnet werden.
Es wird fachlich geprüft, ob die erworbenen Kompetenzen den Anforderungen Ihres Studiengangs entsprechen:
Die rechtliche Grundlage bildet die Satzung zur Anerkennung und Anrechnung an der THU. Über die Anerkennung oder Anrechnung entscheidet nach §4(2) der Satzung der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Für fachübergreifende Module – insbesondere im Bereich WiSo und Fremdsprachen – wird eine fachliche Stellungnahme eingeholt. Diese erfolgt durch das Institut für Management und Unternehmertum (IFM) und das Sprachenzentrum (SZ).
Empfehlung: Reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung zunächst zur fachlichen Prüfung beim IFM bzw. SZ ein. Alternativ können Sie den Antrag direkt beim Prüfungsausschuss einreichen. In diesem Fall wird die Stellungnahme dort eingeholt.
Seit November 2023 ist kein gesondertes Prüfformular mehr erforderlich. Bitte verwenden Sie den hochschulweit einheitlichen Antrag.
Informationsblatt für Anerkennungen
Checkliste für Anerkennungsvorhaben