Alle Angebote der Gleichstellung im Überblick
Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zum Thema Gleichstellung für wissenschaftliche Mitarbeitende, zum Beispiel zu Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Gleichstellungsaspekten bei Förderanträgen oder bei Diskriminierung aufgrund Ihres Geschlechts.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten und unterstützen Sie.
Das Team der Gleichstellung berät und unterstützt Sie gerne! Wir beraten Sie unter anderem zu:
Beschäftigte mit Behinderung
Für Beschäftigte mit Behinderung ist der*die Schwerbehindertenbeauftragte der Technischen Hochschule Ulm zuständig. Dieses Amt wird durch Franz Roth ausgeübt. Er ist erreichbar unter Franz.Roth(at)thu.de oder 0731-96537572. Er ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Schwerbehindertenvertreter und Brandschutzvertreter.
Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es:
Um das zu ermöglichen, lernen Schwerbehindertenvertretungen die Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitsplätze kennen. So können sie mögliche Probleme frühzeitig erkennen und Herausforderungen im Blick behalten.
Die Technische Hochschule Ulm trägt das Prädikat “Familienbewusstes Unternehmen”. Derzeit sind für Familien folgende Angebote vorhanden:
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist es der Technischen Hochschule Ulm ein großes Anliegen, den Mitarbeitenden die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten anzubieten. Sie können nach Rücksprache mit den Verantwortlichen unter zahlreichen Wochenmodellen das für Sie flexibelste auswählen.
Damit Sie Ihre finanzielle Situation beim Wiedereinstieg in den Beruf besser einschätzen können, gibt es einen Wiedereinstiegsrechner des Bundesministeriums.
An beiden Standorten der THU gibt es Familienzimmer. Dabei handelt es sich um Räume, in die sich Studierende mit Kindern zurückziehen können, wenn sie z.B. an einem Tag keine Kinderbetreuung gefunden haben. Alle Räume verfügen über Schreibtische und kindgerechte Ausstattung. In der Prittwitzstraße ist zudem ein PC vorhanden.
Die Familienräume finden Sie
Mitarbeitende können sich die Schließung für die Familienzimmer freischalten lassen. Dazu müssen Sie sich nur an den Technischen Dienst wenden.
Die Schlüssel können Sie zudem in den jeweiligen Bibliotheken zu deren Öffnungszeiten ausleihen. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Bibliothek der Dinge. Die Nutzungsordnung für die Familienzimmer (internes Dokument) ist über das Intranet abrufbar.
Für Mitarbeitende gelten die rechtlichen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Dazu müssen Sie die Technische Hochschule Ulm offiziell über Ihrer Schwangerschaft informieren. Informationen dazu finden Sie im Intranet unter Mutterschutz und Elternzeit (internes Dokument).
Die Richtlinie der THU dazu finden Sie unter Mutterschutz und Elternzeit(internes Dokument). Weitere allgemeine Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie im Familienportal des Bundes.
Das Team der Gleichstellung berät Sie gerne zur Elternzeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Melden Sie sich dazu einfach bei gleichstellung(at)thu.de.
Sie arbeiten an der THU und sind Eltern geworden? Müttern, die der THU die Geburt eines Kindes gemeldet haben, schicken wir unser Baby-Päckle als Überraschung nach Hause. Wenn Sie uns keine Geburt melden (beispielsweise, weil Sie Vater geworden sind), bekommen Sie auch ein Paket - dazu müssen Sie uns allerdings per E-Mail an gleichstellungsteam(at)thu.de schreiben.
Die Uni Ulm bietet ein Ferienprogramm für Kinder ab dem Schulalter an, zu der Beschäftigte und Studierende der THU ihre Kinder für die Pfingst- und Sommerferien anmelden können. Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Seite der Uni Ulm.
In Kooperation mit dem Universitätsklinikum Ulm besteht für die Beschäftigten der Technischen Hochschule Ulm die Möglichkeit, sich in belastenden Situationen beraten zu lassen. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | Universitätsklinikum Ulm. Die Beratungen sind kostenlos und die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung bietet auch Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Suche nach einem Kitaplatz, bei Behördengängen und soziale und finanzielle Hilfe für Schwangere.
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie möchten wir alle Hochschulmitglieder mit praktischen Tipps und einer Übersicht unterstützen, die zu den entsprechenden Hilfsangeboten und den dafür zuständigen Institutionen führt.
Für Fragen zum Thema Pflege steht Ihnen außerdem die Pflegelotsin Eva Zuchold zur Verfügung.
Mehr zur Promotion an der THU finden Sie auf der Unterseite Promovieren.
In dieser Übersicht finden Sie individuelle Förderprogramme des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, die sich an Frauen richten.
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an HAWs in Baden-Württemberg (LaKof) bietet einen Promotionszirkel an, der Frauen auf dem Weg zur Promotion unterstützt.
Das Mentoring-Programm HAWKarriere der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ist ein hochschulübergreifendes Mentoring-Programm für den akademischen Nachwuchs.
Die THU beteiligt sich aktiv am Mentoringprojekt „Traumberuf Professorin Plus“, das Frauen auf dem Weg zur Professur an Hochschulen für Angewandte Wissenschaft in Baden-Württemberg fördert. Die Idee: Erfahrene Professor*innen begleiten und beraten junge Wissenschaftlerinnen als Mentorin.
Aspekte der Gendergerechtigkeit und Diversity werden mittlerweile aktiv bei Ausschreibungen eingefordert und fließen in die Begutachtung von Forschungsanträgen ein. Gerne berät Sie das Referat für Gleichstellung bei der Erstellung Ihrer Forschungsanträge in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit und Diversity: gleichstellungsteam(at)thu.de.
Zur Relevanz von Geschlecht und Vielfalt in der Forschung, auch in den Ingenieurswissenschaften, informiert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Dort findet sich auch eine Checkliste für Antragstellende . Es lohnt sich, diese auch als Orientierungshilfe für Anträge bei anderen Fördergebern zu nutzen.
Die Technische Hochschule Ulm toleriert in keiner Weise sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in jeglicher Form. Die THU hat sich dazu eine Richtlinie (internes Dokument) gegeben, die Sie im Intranet abrufen können.
Allen, die an unserer Hochschule sexualisierte Diskriminierung, Belästigung oder gar Gewalt erfahren mussten oder auf diesbezügliche Missstände / Risiken hinweisen wollen, stehen die folgenden Ansprechpersonen zur Verfügung:
Jedes Gespräch wird streng vertraulich behandelt und weitere Schritte werden ausschließlich auf Wunsch der betroffenen Person eingeleitet.
Die THU erarbeitet zudem noch ein Schutzkonzept dazu. In einem Schutzkonzept werden beispielsweise Maßnahmen definiert, die Menschen noch besser vor sexualisierter Belästigung schützen sollen, Präventionsangebote festgelegt und Prozesse erstellt.
Die THU empfiehlt, entweder geschlechtsneutrale Formen oder das Gendersternchen zu verwenden. Anwendungsbeispiele und mehr Informationen dazu finden Sie im Manual für geschlechtergerechte Sprache.
Warum ist geschlechtergerechte Sprache wichtig?
Sprache hat das Potenzial, zu diskriminieren und auszugrenzen. Gleichzeitig bietet sie aber auch die Chance, Sichtbarkeit zu schaffen und langfristig die Wirklichkeit zu verändern.
Beispiel: Die Berufswahl sollten Menschen nach ihren Interessen treffen. Wenn aber immer nur von Ingenieuren oder von Technikern gesprochen wird, wirkt es so, als könnten nur Männer diese Berufe ausüben. Das ist natürlich nicht so – aber für Schülerinnen kann das beispielsweise unbewusst einen großen Einfluss darauf ausüben, ob sie sich solche Berufe vorstellen können oder sie gleich von vorneherein ausschließen.
Wie gendere ich richtig?
Die THU empfiehlt:
das Gendersternchen als Platzhalter, um neben weiblich und männlich auch alle anderen Geschlechter sichtbar zu machen.
Eine Übersicht für geschlechtsneutrale Alternativen finden Sie im Wörterbuch “Geschickt gendern”.
Achten Sie darauf, innerhalb eines Dokuments, einer E-Mail oder einer Website möglichst einheitliche Formen zu verwenden.