Der Senat ist neben dem Hochschulrat und dem Rektorat das zentrale demokratische Gremium und das oberste beschlussfassende Organ der THU. Er trägt die Verantwortung für grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, um die akademische Entwicklung der Hochschule zu gestalten.
Kernaufgaben des Senats nach § 19 LHG:
- Struktur- und Entwicklungsplanung: Beschlussfassung über die strategischen Leitlinien und die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen.
- Rechtsetzung: Erlass und Änderung von Satzungen der Hochschule (z. B. Studien- und Prüfungsordnungen, Zulassungs- und Auswahlsatzungen).
- Forschung & Lehre: Beschlussfassung über die Forschungsschwerpunkte und die Qualitätssicherung in der Lehre.
- Wahlen: Beteiligung an der Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder (Rektor:in und Kanzler:in) sowie die Wahl der Prorektor:innen.
- Gleichstellung: Bestätigung der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten.