In dieser Übersicht finden Sie unsere Antworten.
Nach § 4 AzUVO beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit bei Professor*innen im Durchschnitt auf 41 Stunden.
Das Lehrdeputat (Anzahl an Lehrveranstaltungen) umfasst 18 Semesterwochenstunden (SWS). Eine Semesterwochenstunde entspricht 45 Minuten Lehrleistung.
Die Dienstaufgaben als Professor*in sind in § 46 LHG festgelegt. Die Tätigkeiten als Professor*in an einer Hochschule sind vielfältig und lassen sich in die folgenden vier Bereiche aufteilen:
Die Vorteile einer Professur finden Sie in der Übersicht 7 Gründe für eine Professur an der THU.
Hochschulen sind im Besonderen auf ein sehr gutes kollegiales Miteinander angewiesen. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften wie die THU haben einen vergleichsweise geringen akademischen Mittelbau. Engagement in der akademischen Selbstverwaltung bedeutet daher aktives Mitwirken in den Abläufen an der Hochschule – z.B. durch Mitarbeit in Gremien und Berufungskommissionen, durch Übernahme von Funktionen wie z.B. eine Studiengangsleitung, einen Prüfungsausschuss oder ein Praktikantenamt.
Die praktischen Ausbildungsanteile, bei denen unsere Studierenden z.B. Experimente und komplexe Messungen unter Anleitung durchführen können, finden an der THU in den Instituten statt, die wiederum in einzelne Labore unterteilt sein können.
Unsere Hochschule versteht sich als Präsenz-Hochschule, da wir überzeugt sind, dass das Lernen vor Ort den Studierenden besonders zugutekommt. Die direkte Interaktion ist für uns ein wesentlicher Bestandteil eines Studiums. Natürlich finden mittlerweile auch anlassbezogen geeignete Online-Lehrformate Anwendung. Der Charakter der THU als Präsenz-Hochschule soll dabei aber erhalten bleiben.
Die sog. „Residenzpflicht“ legen wir an der THU so aus, dass wir erwarten, dass unsere Professor*innen ihre private Wohnsituation so einrichten, dass die persönliche terminliche Verfügbarkeit an der Hochschule dadurch nicht beeinträchtigt ist.
Im Sinne eines guten kollegialen Miteinanders haben wir an der THU beschlossen, dass alle unsere Professor*innen nach der Besoldungsgruppe W2 mit den entsprechenden Möglichkeiten für ggfs. hinzukommende Leistungsbezüge besoldet werden. Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie hier: Gehalt als W2-Professor*in.
Das Nebentätigkeitsrecht lässt es zu, dass Professor*innen auf Antrag außerhalb ihrer dienstlichen Arbeitszeiten Nebentätigkeiten in einem Umfang von maximal 8h/Woche nachgehen.
An der THU ist keine Initiativbewerbung auf eine Professur möglich. Sie können sich gerne für unseren Stellen-Newsletter anmelden, um rechtzeitig über ausgeschriebene Professuren informiert zu werden.