Professorale Karriere

Bringen Sie Ihre Expertise in Lehre, Forschung und Transfer ein. Als Professor*in an der Technischen Hochschule Ulm (THU) gestalten Sie Innovationen aktiv mit und begleiten Studierende auf ihrem Weg ins Berufsleben.

Freuen Sie sich auf ein modernes Hochschulumfeld, interdisziplinäre Zusammenarbeit und flexible Rahmenbedingungen für verschiedene Lebensphasen. An der THU verbinden Sie wissenschaftliche Arbeit mit Praxisnähe und gesellschaftlicher Relevanz.

Stellenangebote 


Hands-on im Smartgrid-Labor: Professor demonstriert einer Gruppe von Studierenden die Funktionsweise eines technischen Bauteils.
Copyright: Rico Grund
Professor erklärt fünf Studierenden ein technisches Messgerät an einem blauen Tisch im Smartgrid-Labor.

Vorteile als Professor*in

  • Gestaltungsspielraum in Lehre und Forschung
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • moderne Labore und praxisnahe Projekte
  • Austausch mit Unternehmen und internationalen Partner*innen
  • flexible Rahmenbedingungen für verschiedene Lebensphasen
  • persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten
     

Erfahren Sie mehr 

Voraussetzungen für eine Professur

Für eine Professur an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) gelten die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG).

Das bringen Sie mit:
  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation
  • mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
  • davon in der Regel drei Jahre außerhalb der Hochschule
  • pädagogisch-didaktische Eignung
  • Erfahrung in Lehre oder Hochschuldidaktik
     

Infos zur Bewerbung & zum Berufungsverfahren

 

Meine THU-Professur

Ich gebe den Studierenden die Werkzeuge an die Hand, mit denen sie Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit entwickeln können.
Prof. Gerd Heilscher, Professor, Fakultät Mechatronik & Medizintechnik
Prof. Gerd Heilscher

Verbeamtung & Beschäftigungsverhältnis

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die erste Berufung in der Regel zunächst als Beamt*in auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis gilt dies entsprechend. 

Nach erfolgreicher Bewährung kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen. Auch eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ist möglich.

Gehalt als W2-Professor*in

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