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Der Berufungsprozess an der THU

Was Sie über eine Berufung wissen sollten

​Sie möchten sich an der THU um eine Professur bewerben? Das freut uns! Gerne erklären wir Ihnen, wie bei uns der Berufungsprozess abläuft und was bei der Entscheidung für eine Ruferteilung eine besondere Rolle spielt.

Wir geben wir Ihnen einen Überblick, was u.a. ein Berufungsverfahren gegenüber einem klassischen Einstellungsverfahren besonders macht.

Interessiert? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Stellenangebote.

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an der THU!

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Berufungsprozess.


Für weitere Fragen steht Ihnen die Leitung der Personalabteilung unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Sandra Kosic
Tel.: +731 96537-489
E-Mail: Sandra.Kosic@thu.de


Ihre Bewerbung

In der Stellenanzeige beschreiben wir, welche Anforderungen und Erwartungen wir an die Kandidat*innen haben und geben Ihnen Informationen über die Fakultät und das Fachgebiet der Stellenausschreibung. Sie sind fachlich kompetent und möchten sich aktiv an Lehre, Forschung und Transfer beteiligen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Stellen Sie Ihre akademischen Leistungen und Erfahrungen in Bezug auf die Anforderungen und Erwartungen der Stelle dar.

Rechtliche Voraussetzungen

Wenn Sie Professor*in werden wollen, ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese sind im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) festgelegt und somit für alle Hochschulen im Bundesland verbindlich.

  • Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und eine besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, die in der Regel laut LHG durch eine erfolgreiche Promotion nachgewiesen wird oder durch eine besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit.
  • Außerdem werden besondere Leistungen in der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit erwartet, von denen in der Regel drei Jahre außerhalb einer Hochschule erbracht wurden.
  • Sie sollten Ihre pädagogisch-didaktische Eignung durch praktische Erfahrungen in der Lehre oder durch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik nachweisen. Oftmals engagieren sich Bewerber*innen vor einer Berufung als Lehrbeauftragte  an Hochschulen und Universitäten.

Was ist ein Berufungsverfahren?

Das Berufungsverfahren ist ein vorgegebener Prozess, bei dem die Berufungskommission eine zentrale Rolle spielt. Sie besteht aus Professorinnen und Professoren, Studierenden und Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen der Region.
Das Verfahren ist insgesamt ein komplexer Prozess, bei dem mehrere Gremien der Hochschule beteiligt sind und der an rechtliche Regelungen und Qualitätsstandards gebunden ist. Es unterscheidet sich deutlich von einem klassischen Bewerbungverfahren in einem Unternehmen, dessen Dauer in der Regel kürzer ist. Unser Ziel ist es, „The Perfect Match“ für die jeweilige Fakultät und unsere Hochschule zu finden. Dazu gehört natürlich auch, dass Sie gerne und motiviert an der THU arbeiten, in der Regel für Jahrzehnte. Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilung dauert es in der Regel mehrere Monate.

Auch wenn der Berufungsprozess für Bewerber*innen lang erscheinen mag: Es lohnt, sich darauf einzulassen und das Berufsziel Professur anzustreben: Für unsere Professorinnen und Professoren ist ihre Arbeit oft nicht nur ein Job wie jeder andere, sondern eben eine „Berufung“ zu einer Tätigkeit mit viel Freiheit und zahlreichen Entfaltungsmöglichkeiten. Mehr dazu: 7 Gründe für eine Professur an der THU.

Wie läuft ein Berufungsverfahren ab?

Unsere Einladung

In der Berufungskommission achten wir insgesamt bei den Bewerber*innen auf eine Reihe von Kriterien, wie z.B. akademische Leistungen, Lehrqualität, Passgenauigkeit zum Studiengang und Forschungspotential. Es geht im Prinzip um die fachliche und persönliche Eignung.

Nach einer Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen durch die Berufungskommission laden wir zunächst die Bewerberinnen und Bewerber ein, die grundsätzlich auf die ausgeschriebene Stelle passen.
Sie sind von uns eingeladen worden? Wir freuen uns, Sie näher kennenzulernen. Uns interessieren Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen und wir möchten herausfinden, ob Sie zur jeweiligen Fakultät und zu unserer Hochschule passen. Sie bekommen die Gelegenheit, unsere Hochschule näher kennenzulernen und sich mit den Mitgliedern der Berufungskommission auszutauschen.

Erster Termin

Bei einem ersten Termin halten Sie in der Regel eine 20-minütige Probevorlesung zu einem vorgegebenen Thema und einen ebenfalls 20-minütigen Vortrag zu einem Thema Ihrer Wahl (in der Regel auf Englisch), das zum künftigen Einsatzgebiet passt. Für uns ist das wichtig, um Ihre didaktischen und fachlichen Fähigkeiten zu beurteilen. Ein anschließendes Gespräch mit der Berufungskommission gibt Ihnen und uns die Gelegenheit zu einem besseren Kennenlernen. Die Vorträge finden bei uns hochschulöffentlich statt; das bedeutet, dass neben Studierenden oder den Mitgliedern der Berufungskommission auch Mitarbeitende oder Kolleg*innen aus allen Fakultäten teilnehmen können.

Zweiter Termin

Wenn wir nach dem ersten Termin überzeugt sind, dass Sie zu uns passen, laden wir Sie zeitnah zu einem zweiten Termin ein. Bei einem Rundgang durch die Hochschule lernen Sie unsere Ausstattung u. a. in den Laboren kennen und es besteht die Möglichkeit, sich mit Mitgliedern des Rektorats auszutauschen und Ihre offenen Fragen zu klären. Sie lernen auch künftige Kolleginnen und Kollegen kennen und können sich so vor Ort ein noch besseres Bild vom Arbeitsplatz als Professor*in an der THU machen. Uns ist eine gute Zusammenarbeit in den Teams und ein Arbeitsumfeld wichtig, in dem Sie gerne arbeiten und auch Ihre Vorstellungen von Lehre und Forschung möglichst weitgehend umsetzen können.

Berufungsliste und Ruferteilung

Nach diesem zweiten Termin entscheidet die Berufungskommission, welche Bewerber*innen sie für am besten geeignet hält. Es wird eine Berufungsliste mit mehreren geeigneten Kandidat*innen erstellt, die in den Gremien der Hochschule behandelt wird, bevor dann ein Ruf erteilt werden kann.
Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilung dauert es in der Regel mehrere Monate.

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