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Eignungsfeststellungsverfahren

Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren im Studiengang Digital Media

​​Im Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) wird Ihre grundsätzliche Eignung für den Studiengang Digital Media festgestellt. ​Sie können für ein Studium im Studiengang Digital Media an der Technischen Hochschule Ulm nur zugelassen werden, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für ein Studium erfüllen und mit Erfolg am EFV teilgenommen haben. Im Rahmen des EFV müssen Sie eine Aufgabenmappe als Hausaufgabe bearbeiten und eine Klausurprüfung an der Technischen Hochschule Ulm absolvieren. Näheres zum EFV regelt die Satzung der Technischen Hochschule Ulm für das Eignungsfeststellungsverfahren und Auswahlverfahren im Studiengang Digital Media.


Bitte beachten Sie, dass das Eignungsfeststellungsverfahren für den Studiengang Digital Media nur einmal im Jahr stattfindet. Die Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren werden jeweils Ende Januar des entsprechenden Jahres auf dieser Seite bekannt gegeben bzw. aktualisiert. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zur Bewerbung um einen Studienplatz an der THU.

Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens


​Allgemeine Anmerkungen zum EFV

Die Note des Eignungsfeststellungsverfahrens (Eignungsnote) wird aus dem schriftlichen Test, welcher sich aus der Hausaufgabe und Klausur zusammensetzt, ermittelt. Eine Eignung wird bejaht, wenn die Eignungsnote 4,0 oder besser ist. Bei einem Gesamtnotenschnitt schlechter als 4,0 liegt keine Eignung für den Studiengang vor. Bei dem Test werden studiengangsspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten abgeprüft.

Anmeldung zur Teilnahme am EFV und Aufgabensammlung

Nachdem Sie sich fristgerecht mit allen geforderten Daten zum Eignungsfeststellungsverfahren angemeldet haben, senden wir Ihnen die Hausaufgabensammlung als PDF-Datei per E-Mail zu.

Die Aufgabensammlung bearbeiten Sie zuhause nachdem Sie sie heruntergeladen und ausgedruckt haben. Sie müssen diese bearbeitete Hausaufgabensammlung dann zur Klausurprüfung mitbringen und am Ende der Bearbeitungszeit zusammen mit der Klausur abgeben.

Der Link zur Anmeldung wird spätestens am 01.04. hier veröffentlicht.



​Klausurprüfung

Die Klausurprüfung findet am Samstag, ​17​.05.25​ in den Räumen der Technischen Hochschule Ulm – Standort Eselsberg, Albert-Einstein-Allee 53, statt. Bitte finden Sie sich um 8:45 Uhr vor dem Haupteingang ein (großer Betonbau mit Holzfenstern). Wichtig: Wie bereits erwähnt müssen Sie zu diesem Termin die bearbeitete Aufgabensammlung abgeben!

Bitte bringen Sie zur Klausurprüfung folgende Utensilien mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis
  • 1 Schere
  • 1 Klebestift (z. B. Prittstift)
  • 2–3 bunt bebilderte Zeitschriften (z. B. Focus, Spiegel, Brigitte etc.)
  • 1 Bürohefter (keine Büroklammern!) zum Zusammenheften von Aufgabensammlung und Klausurprüfung
  • weiche Bleistifte
  • Radiergummi
  • Buntstifte
  • Kugelschreiber
  • Geodreieck
  • Plastiktüte (für Abfälle)
  • keine (!) Wasserfarben

Bescheid über Bestehen oder Nicht-Bestehen des schriftlichen Tests

Die Bescheide über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ergehen ab Mitte Juni. Falls Sie den schriftlichen Test nicht bestanden haben, können Sie für die Studienplatzvergabe im Studiengang DM nicht berücksichtigt werden. Ein nichtbestandenes Eignungsfeststellungsverfahren kann insgesamt ein Mal wiederholt werden. Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für den Erhalt eines Studienplatzes in Digital Media. Die Eignungsfeststellung verfällt nicht, so dass Sie auch noch in einem späteren Jahr eine Bewerbung für den Studiengang abgeben können. Wenn Ihnen bei Bewerbung auf den Studiengang also bereits ein Eignungsbescheid vorliegt, diesen bitte mit den restlichen Unterlagen im Bewerbungsportal uploaden.

Berechnung der Eignungsnote EFV

Nach Auswertung des Eignungsfeststellungsverfahrens wird die Eignungsnote ermittelt und aus dieser und der Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung die Zugangsnote berechnet​. Die Eignungsnote fließt in die Zugangsnote ein, die für ein Vergabeverfahren ausschlaggebend ist, wenn mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind.


Quicklinks