Sie haben ein Stellenangebot der THU erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Auf dieser Seite beantworten wir die Fragen, die vor der Vertragsunterschrift am häufigsten aufkommen. Sie ersetzt keinen Arbeitsvertrag, soll Ihnen aber die Entscheidung erleichtern. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Stellenangebot oder zu den nächsten Schritten können Sie sich jederzeit an Ihre zuständige Ansprechperson in der Personalabteilung wenden.
Ihre Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Damit erhalten Sie automatisch die tariflichen Entgeltsteigerungen sowie die tariflich vorgesehene Jahressonderzahlung.
Sofern keine abweichenden Arbeitszeiten vereinbart sind, beträgt die wöchentliche Regelarbeitszeit einer Vollzeitstelle derzeit durchschnittlich 39,5 Stunden.
Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen Ihnen derzeit 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu.
Weihnachten und Silvester haben Sie zusätzlich frei.
Je nach Tätigkeitsbereich bieten wir flexible Modelle für mobiles Arbeiten (bis zu 50 %). Wie das in Ihrer Rolle konkret aussieht, besprechen Sie individuell mit Ihrer Führungskraft.
Als Tarifbeschäftigte*r sind Sie über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusätzlich fürs Alter abgesichert. Die VBL ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung. Darüber hinaus können Sie als Beschäftigte*r des Landes Baden-Württemberg vermögenswirksame Leistungen beantragen.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag in einen von Ihnen gewählten VL-Vertrag.
Die Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe richtet sich nach Ihrer anrechenbaren Berufserfahrung.
Für die Einstufung in die richtige Erfahrungsstufe benötigen wir Ihre vollständigen Arbeitszeugnisse, sofern diese nicht bereits Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen waren. Liegen keine qualifizierten Zeugnisse vor, reicht auch eine Arbeitsbescheinigung mit Beschäftigungszeitraum und Tätigkeitsbeschreibung.
Ihren individuellen Arbeitsvertrag erstellen wir, sobald Sie das Stellenangebot angenommen haben und der Personalrat der Einstellung zugestimmt hat. Die Vertragsbedingungen richten sich nach dem TV-L sowie den geltenden Regelungen des Landes Baden-Württemberg.
Ihr Arbeitsvertrag enthält unter anderem Angaben zur Eingruppierung, Beschäftigungsumfang, Arbeitszeit, Vertragslaufzeit und Probezeit.
Ist die Stelle befristet, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider keine verbindliche Aussage zu einer späteren Entfristung treffen. Bei fortbestehendem Personalbedarf sowie vorhandenen haushalts- und stellenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Weiterbeschäftigung grundsätzlich möglich. Eine Entscheidung darüber kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.