Mit Erasmus+ hast Du die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und Deine sprachlichen, fachlichen sowie interkulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Für alle Studienaufenthalte bei den Erasmus+ Partnerhochschulen der THU erhältst Du automatisch ein Erasmus+ Stipendium und kannst für zwei bis zwölf Monate gefördert werden.
Alle Auslandssemester an einer Erasmus+ Partnerhochschule der THU werden automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert.
Sobald Du Deinen Platz erhalten hast, startet Dein Stipendienprozess automatisch. Eine zusätzliche Bewerbung ist nicht erforderlich.
Für Dein Auslandssemester erhältst Du eine Förderung nach den national festgelegten Erasmus+ Fördersätzen. Deine Förderung umfasst
| Zielländer | Förderraten für akad. Jahr 2026/27 |
|---|---|
| Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Großbritannien | 600 EUR / Monat |
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR / Monat |
| Partnerländer der Internationalen Dimension, wie z.B. Mexico, Südafrika, Südkorea, USA | 700 EUR / Monat |
| Reisedistanz | Standard Reise - Pauschale | Grünes Reisen - Pauschale |
|---|---|---|
| 10 - 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 - 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 - 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 - 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 - 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 - 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| ab 8000 KM | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Wenn Du mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückreise) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel – z. B. Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder Fahrrad – zurücklegst, kannst Du den Green Travel Top-up beantragen.
Du kannst den Top-up sowie die zusätzlichen Reisetage im Rahmen Deines Erasmus+ Stipendienprozesses beantragen.
Studierende mit einem Grad der Behinderung von 20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können diesen Zuschuss beantragen.
Deine eidesstattliche Erklärung sowie den entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliche Bescheinigung) musst Du im Online‑Formular einreichen.
Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.
Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Deinen Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf auch ein Realkostenantrag gestellt werden, durch den bis zu 15.000 € pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig durch unser International Office beraten zu lassen.
Als Erstakademiker*innen gelten Studierende, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen Hochschulabschluss besitzen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Deine eidesstattliche Erklärung sowie den Nachweis für Erstakademiker*innen musst Du im Online‑Formular einreichen.
Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.
Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.
Als erwerbstätige Studierende gelten Studierende, die
Deine eidesstattliche Erklärung sowie Einkommensnachweise oder ein Arbeitsvertrag über mindestens sechs Monate sind im Online‑Formular einzureichen.
Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.
Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.
Studierende mit Kind(ern) können den Zuschuss beantragen, sofern die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitreisen.
Deine eidesstattliche Erklärung sowie der Nachweis der Elternschaft und die Reisenachweise der Kinder musst Du im Online‑Formular einreichen.
Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.
Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.
Erasmus+ Internationale Dimension (KA131) bietet eine Stipendienförderung für ein Auslandsstudium an ausgewählten Partnerhochschulen außerhalb des Erasmus+ Raums.
Die geförderten Partnerhochschulen werden jedes Jahr im Voraus auf dieser Webseite veröffentlicht. Die Stipendienvergabe erfolgt im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens für die Austauschplätze.
An folgenden außereuropäischen Partnerhochschulen der THU wird Dein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ Internationale Dimension gefördert:
Für Dein Erasmus+ Stipendium reichst Du folgende Unterlagen ein:
Vor Beginn Deines Aufenthalts
Nach Start Deines Aufenthalts
Am Ende Deines Aufenthalts
E-Mail: outgoing(at)thu.de
Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie weist nach, dass die Technische Hochschule Ulm alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt
Erasmus Charta für Studierende
Haftungsklausel
(siehe Finanzhilfevereinbarung Anhang I Allgemeine Bedingungen Article II.8 – Visibility of Union Funding)
Mahnverfahren
Alle Zuschussempfänger müssen alle Unterlagen und Dokumente vollständig und fristgerecht einreichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen zu einem Mahnverfahren. Das International Office wird die Geförderten und die Studiengangsverantwortlichen informieren und um Vervollständigung innerhalb von 14 Tagen bitten. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Rückforderung. Bitte wenden Sie sich im Falle eines Mahnverfahrens umgehend an Ihre Erasmus+ Ansprechperson an der Technischen Hochschule Ulm.
Veröffentlichungspflicht
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Website: eu.daad.de
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