Erasmus+

Mit Erasmus+ hast Du die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und Deine sprachlichen, fachlichen sowie interkulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Für alle Studienaufenthalte bei den Erasmus+ Partnerhochschulen der THU erhältst Du automatisch ein Erasmus+ Stipendium und kannst für zwei bis zwölf Monate gefördert werden.

 

Deine Vorteile

  • Studiengebührenfreie Austauschplätze an einer unserer über 40 Erasmus+ Partnerhochschulen
  • Monatliche länderspezifische Förderung
  • Zusätzliche Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen
  • Förderung nachhaltiger Reisen, z. B. durch Zuschüsse für umweltfreundliche Verkehrsmittel
  • Anerkennung Deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Online Language Support zur Verbesserung Deiner Sprachkenntnisse

Deine Bewerbung

Woman working from a home on her a laptop
Copyright: istock/zamrznutitonovi

 

Alle Auslandssemester an einer Erasmus+ Partnerhochschule der THU werden automatisch mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert.

Sobald Du Deinen Platz erhalten hast, startet Dein Stipendienprozess automatisch. Eine zusätzliche Bewerbung ist nicht erforderlich.

 

 

Deine Finanzierung

Taking Euros from a wallet
Copyright: istock/viktorcap

Für Dein Auslandssemester erhältst Du eine Förderung nach den national festgelegten Erasmus+ Fördersätzen. Deine Förderung umfasst

  • eine länderspezifische monatliche Rate, 
  • eine Reisekostenpauschale je nach Entfernung sowie 
  • Zuschüsse  für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top-up) und
  • einen Zuschuss für nachhaltiges Reisen (Green Travel Top-up).

 

Ländergruppen
Zielländer Förderraten für akad. Jahr 2026/27
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Großbritannien 600 EUR / Monat
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 EUR / Monat
Partnerländer der Internationalen Dimension, wie z.B. Mexico, Südafrika, Südkorea, USA 700 EUR / Monat
Reisedistanz Standard Reise - Pauschale Grünes Reisen - Pauschale
10 - 99 KM 28 EUR 56 EUR
100 - 499 KM 211 EUR 285 EUR
500 - 1999 KM 309 EUR 417 EUR
2000 - 2999 KM 395 EUR 535 EUR
3000 - 3999 KM 580 EUR 785 EUR
4000 - 7999 KM 1.188 EUR 1.188 EUR
ab 8000 KM 1.735 EUR 1.735 EUR

Wenn Du mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückreise) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel – z. B. Zug, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder Fahrrad – zurücklegst, kannst Du den Green Travel Top-up beantragen.

Zuschuss
  • eine erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen
  • bis zu 6 zusätzliche geförderte Reisetage
Nachweis
  • Ticket (z. B. Bahn oder Bus) oder
  • eine formlose Bestätigung bei Fahrgemeinschaften
Antragstellung

Du kannst den Top-up sowie die zusätzlichen Reisetage im Rahmen Deines Erasmus+ Stipendienprozesses beantragen.

Fördervoraussetzung

Studierende mit einem Grad der Behinderung von 20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können diesen Zuschuss beantragen.

Nachweis 

Deine eidesstattliche Erklärung sowie den entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliche Bescheinigung) musst Du im Online‑Formular einreichen.

Antragsstellung 

Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.

Förderhöhe

Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.

Falls besonders hohe Mehrkosten durch Deinen Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf auch ein Realkostenantrag gestellt werden, durch den bis zu 15.000 € pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig durch unser International Office beraten zu lassen.

Fördervoraussetzung

Als Erstakademiker*innen gelten Studierende, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen Hochschulabschluss besitzen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.

Nachweis 

Deine eidesstattliche Erklärung sowie den Nachweis für Erstakademiker*innen musst Du im Online‑Formular einreichen.

Antragsstellung 

Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.

Förderhöhe

Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.

Fördervoraussetzung

Als erwerbstätige Studierende gelten Studierende, die 

  1. durchgängig über mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig waren,
  2. in diesem Zeitraum einen Netto-Verdienst zwischen 450 € und 850 € hatten und
  3. diese Tätigkeit während des Auslandsaufenthalts nicht fortführen können, sodass es zum Verdienstausfall kommt.
Nachweis 

Deine eidesstattliche Erklärung sowie Einkommensnachweise oder ein Arbeitsvertrag über mindestens sechs Monate sind im Online‑Formular einzureichen.

Antragsstellung 

Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.

Förderhöhe

Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.

Fördervoraussetzung

Studierende mit Kind(ern) können den Zuschuss beantragen, sofern die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitreisen.

Nachweis 

Deine eidesstattliche Erklärung sowie der Nachweis der Elternschaft und die Reisenachweise der Kinder musst Du im Online‑Formular einreichen.

Antragsstellung 

Du kannst den Zuschuss (Social Top-up) im Rahmen Deines Stipendienprozesses in unserem Erasmus+ Portal beantragen.

Förderhöhe

Die Höhe des Top-ups beträgt 250 € pro Monat.

Erasmus+ Internationale Dimension

Friends moving into a new apartment
Copyright: istock/blackcat

Erasmus+ Internationale Dimension (KA131) bietet eine Stipendienförderung für ein Auslandsstudium an ausgewählten Partnerhochschulen außerhalb des Erasmus+ Raums.

Die geförderten Partnerhochschulen werden jedes Jahr im Voraus auf dieser Webseite veröffentlicht. Die Stipendienvergabe erfolgt im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens für die Austauschplätze.

An folgenden außereuropäischen Partnerhochschulen der THU wird Dein Auslandsstudium im Rahmen von Erasmus+ Internationale Dimension gefördert:

2026/27
  • Coventry University (Vereinigtes Königreich)
  • University of Bradford (Vereinigtes Königreich)
2027/28
  • Ankündigung folgt

To-Do für Stipendiat*innen

Blick in das Einstein-Studio: Personen bei der fokussierten Arbeit an PC-Stationen in einem lichtdurchfluteten Raum. Ideal zur Darstellung von IT-Infrastruktur.
Copyright: Rico Grund

Für Dein Erasmus+ Stipendium reichst Du folgende Unterlagen ein:

Vor Beginn Deines Aufenthalts 

  • Grant Agreement
  • Learning Agreement

Nach Start Deines Aufenthalts

  • Confirmation of Arrival

Am Ende Deines Aufenthalts

  • Confirmation of Stay
  • Transcript of Records
  • Erfahrungsbericht
  • EU Survey

Kontakt

Nina Parkhomenko

E-Mail: outgoing(at)thu.de


Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie weist nach, dass die Technische Hochschule Ulm alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt

Erasmus Charta für Studierende

Erasmus Policy Statement

Haftungsklausel
(siehe Finanzhilfevereinbarung Anhang I Allgemeine Bedingungen Article II.8 – Visibility of Union Funding)

Mahnverfahren
Alle Zuschussempfänger müssen alle Unterlagen und Dokumente vollständig und fristgerecht einreichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen zu einem Mahnverfahren. Das International Office wird die Geförderten und die Studiengangsverantwortlichen informieren und um Vervollständigung innerhalb von 14 Tagen bitten. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Rückforderung. Bitte wenden Sie sich im Falle eines Mahnverfahrens umgehend an Ihre Erasmus+ Ansprechperson an der Technischen Hochschule Ulm.

Veröffentlichungspflicht
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim 

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Website: eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD