Deutschlandstipendium

Gemeinsam junge Talente fördern

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Gefördert werden Studierende, die hervorragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Neben den erbrachten Leistungen und dem bisherigen Werdegang werden auch gesellschaftliches Engagement, Verantwortungsbewusstsein sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt.

Die Stipendiaten erhalten 300 Euro pro Monat, wobei jede private Spende ab 150 Euro/Monat vom Bund mit 150 Euro/Monat ergänzt wird. 1.800 Euro private Mittel pro Jahr sind nötig, um einen Studierenden zwei Semester lang zu fördern.

Danke an die Stifter der Ausschreibung für 2026

Vorteile für Förderer

Mit 1.800 Euro/Jahr setzen Unternehmen und private Förderer ein Zeichen für soziale Verantwortung. Innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens können Sie bestimmen, aus welcher Fachrichtung oder Studiengang die Begünstigten stammen sollen. Und das sind Ihre Vorteile:

Sie möchten gerne Stipendiengeber für das Deutschlandstipendium werden? Senden Sie uns einfach die ausgefüllte Fördervereinbarung zu.

Weitere Informationen zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Technischen Hochschule Ulm erhalten Sie unter prorektorat-lehre(at)thu.de oder in der Satzung der THU.

Bewerbung für Studierende

Woman working from a home on her a laptop
Copyright: istock/zamrznutitonovi

Nutze die Chance auf ein Stipendium über 300 Euro pro Monat, das zusätzlich den Kontakt zu Führungskräften und potentiellen Arbeitgebern bietet. Die Vergabe der Stipendien ist einkommensunabhängig und mit dem BAföG kombinierbar; eine Doppelförderung durch andere Stipendien ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.

Die nächste Vergabe findet zum Sommersemester 2027 statt; über den Zeitraum der Bewerbung wird rechtzeitig vorher informiert.

Grundlagen für die Vergabe der Deutschlandstipendien sind die Satzung der THU sowie das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) und die Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) des Bundesamt für Justiz.

Weitere Informationen